Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

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Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 18. Mar 2011, 00:47

Hallo!

Zu Später Stunde hab ich mal eine Frage :mrgreen:

Ein Freund von mir wollte in LIN bzw. BGY Fotos machen als er von einen Polizisten der nicht im Dienst war aufgehalten wurde. Dieser meinte das die Flughäfen sowie Bahnhöfe in Italien zum "Sperrgebiet" zählen??? :? :? Als mein bekannter meinte er sei von der Österreichischen Presseagentur "APA" und er wolle über den Flugverkehr in Italien berichten zuckte der Polizist zusammen und verzog sich..

Im Internet wurde ich nicht fündig darum dachte frage ich mal hier ob ihr damit schon erfahrung gemacht habt beim Spotten in Italien

Ich danke im Vorraus für eure Antworten

:dks: :dks:
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Markus-22 » 18. Mar 2011, 11:36

Zum thema Flughafen kann ich nichts sagen, aber soweit ich weiß ist es auch in Österreich am Bahnhof verboten zu fotografieren, also Züge und Hallen, ausser mit Genehmigung.
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 18. Mar 2011, 22:34

Markus-22 wrote:Zum thema Flughafen kann ich nichts sagen, aber soweit ich weiß ist es auch in Österreich am Bahnhof verboten zu fotografieren, also Züge und Hallen, ausser mit Genehmigung.
Blödsinn! Wer hat dir so einen Schwachsinn eingetrichtert? Du kannst überall Fotografieren ohne Genehmigung nur wo es explizit angeschrieben ist es "verboten". :roll: :roll: :roll: Die Russenzeit ist schon lang vorbei... :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by RomanR » 18. Mar 2011, 22:59

Mit Stativ ist es jedenfalls verboten!
Liebe Grüße
Roman

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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 18. Mar 2011, 23:50

RomanR wrote:Mit Stativ ist es jedenfalls verboten!
Nur in der U-Bahn :wink: :wink:
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Markus-22 » 19. Mar 2011, 15:17

Railjet wrote:
Markus-22 wrote:Zum thema Flughafen kann ich nichts sagen, aber soweit ich weiß ist es auch in Österreich am Bahnhof verboten zu fotografieren, also Züge und Hallen, ausser mit Genehmigung.
Blödsinn! Wer hat dir so einen Schwachsinn eingetrichtert? Du kannst überall Fotografieren ohne Genehmigung nur wo es explizit angeschrieben ist es "verboten". :roll: :roll: :roll: Die Russenzeit ist schon lang vorbei... :mrgreen: :mrgreen:



Dein Blödsinn kannst du dir sparen! Und dann kannst du ja mal im google nach Fotografiererlaubnis oder property release suchen und dort nachlesen. Auch wenn das meiste Deutsche seiten sind, würde ich nicht annehmen das dies in Österreich viel anders ist ;)
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by TWA/VIE » 19. Mar 2011, 17:16

sehe ich auch so weil es immerhin jedem Grundstückeigentümer frei steht (oder vielmehr frei stehen sollte) ob er erlaubt dass dort fotografiert werden darf oder eben nicht
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 20. Mar 2011, 21:34

Markus-22 wrote:
Railjet wrote:
Markus-22 wrote:Zum thema Flughafen kann ich nichts sagen, aber soweit ich weiß ist es auch in Österreich am Bahnhof verboten zu fotografieren, also Züge und Hallen, ausser mit Genehmigung.
Blödsinn! Wer hat dir so einen Schwachsinn eingetrichtert? Du kannst überall Fotografieren ohne Genehmigung nur wo es explizit angeschrieben ist es "verboten". :roll: :roll: :roll: Die Russenzeit ist schon lang vorbei... :mrgreen: :mrgreen:



Dein Blödsinn kannst du dir sparen! Und dann kannst du ja mal im google nach Fotografiererlaubnis oder property release suchen und dort nachlesen. Auch wenn das meiste Deutsche seiten sind, würde ich nicht annehmen das dies in Österreich viel anders ist ;)
Mei is des liab! :D Schon vergessen Deutschland ist nicht Österreich :wink: Und das die deutschen einen "klescher" haben was das betrifft sollte sich unter den Fotografen mittlerweile herumgesprochen haben. Na dann bekommt jetzt jeder Tourist der an ÖBB Bhf. Fotografiert eine Erlaubniskarte :roll: :lol: Wo kommen wir denn da hin? :evil: Aber da wir vom eigentlichen Thema abgekommen sind hier geht es weder um Deutschland oder Österreich sondern um italien. Und was du meinst ist die Fotogenehmigung für die Gerwerbliche Fotografie/Filmerei ,hier ist allerdings eine "Akkreditierung" beim Unternehmen einzufordern. Da hast recht aber Privat darf es dir niemand verbieten.:wink: :wink:

@TWA/VIE
Das hat nicht mit dem Eigentümer zutun sondern jedes Öffentliche Gebäude und dazu zählt der Bhf. darf Fotografiert werden. Und nochmal zum mitschreiben außer es ist explizit angeschrieben ansonsten kann und darf es euch niemand verbieten.
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Markus-22 » 21. Mar 2011, 10:02

Glaub halt was du willst, ich hab mir das heute nochmals bestätigen lassen und weiß nun das ich mit meiner Aussage richtig liege.

Aber wenn wer gleich mit Blödsinn und Schwachsinn anfängt macht es für mich eh keinen Sinn mit wem zu disktuieren. Scheinbar ist es heute schon Standard das man gleich so kommen muss und auch über andere (Deutsche) herziehen muss.
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 21. Mar 2011, 18:38

Markus-22 wrote:Glaub halt was du willst, ich hab mir das heute nochmals bestätigen lassen und weiß nun das ich mit meiner Aussage richtig liege.

Aber wenn wer gleich mit Blödsinn und Schwachsinn anfängt macht es für mich eh keinen Sinn mit wem zu disktuieren. Scheinbar ist es heute schon Standard das man gleich so kommen muss und auch über andere (Deutsche) herziehen muss.
Dann bitte ich um das Gesetz und den dazu gehörigen Paragrafen,aber bitte nicht das Deutsche denn das ist in Österreich wirkungslos. :mrgreen: Wenn du dich betroffen fühlst tust du mir leid denn es war nicht auf dich bezogen sondern auf die Allgemeinheit. :wink:

Sag mal, schreibe ich Mandarin oder Chinesisch? Auf öffentlichen Orten (=für jedermann unter den selben Bedingungen zugänglich) gibt es kein Fotografierverbot, auch wenn es die ÖBBs in ihre hausordnung schreiben (würden)! Denn selbst dann wäre es egal, weil deswegen NIEMAND eine Ausweisleistung verlangen darf - auch die Polizei nicht .

Und für dich noch der dazu gehörige Paragrafen (Österreich)

Bahnbenützende

§ 47b. (1) Bahnbenützende haben den dienstlichen Anordnungen der Eisenbahnaufsichtsorgane (§ 30) Folge zu leisten und sich bei Benützung der Eisenbahnanlagen und der Schienenfahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn, des Verkehrs auf der Eisenbahn sowie die Rücksicht auf andere gebieten.

(2) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen.

(3) Solange sich ein Schienenfahrzeug in Bewegung befindet, ist das Öffnen der Außentüren des Schienenfahrzeuges, das Betreten der Trittbretter und das Verweilen auf ungesicherten offenen Plattformen sowie das Ein- und Aussteigen verboten.

(4) Es ist verboten, Gegenstände aus dem Schienenfahrzeug zu werfen.


Ergo Da ich als Fotograf nicht die Eisenbahn benutze, bin ich somit kein Bahnbenützender, ergo trifft der Paragraf auch nicht auf mich zu!

Und sollte euch in Österreich nicht in Deutschland wer von dem Mungos euch das Fotografieren verbieten kommt folgender Paragraf dran (im Sinne des Fotografen und vor gericht 100% Haltbar)

Freiheitsentziehung


§ 99. (1) Wer einen anderen widerrechtlich gefangen hält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit entzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Freiheitsentziehung länger als einen Monat aufrecht erhält oder sie auf solche Weise, daß sie dem Festgehaltenen besondere Qualen bereitet, oder unter solchen Umständen begeht, daß sie für ihn mit besonders schweren Nachteilen verbunden ist, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Und zum Thema "Privatgrundstück"

Es kann auf Privatgrundstücken keinen Gesetzestext geben, der ein Fotografierverbot beinhaltet. Ein temporäres Fotografierverbot kann die Behörde anlassbezogen erlassen, gesetzlich geregelt ist ein Fotografierverbot ausschließlich im Bereich von Bundesheereinrichtungen - und das ist auch entsprechend ausgeschildert sowie in der Luftfahrt. *)

Luftbildaufnahmen

§ 130. (1) Der Bundesminister für Landesverteidigung hat bei einem Einsatz des Bundesheeres im Falle des § 2 Abs. 1 lit. a des Wehrgesetzes 2001 sowie bei der Vorbereitung eines solchen Einsatzes einschließlich der Durchführung einsatzähnlicher Übungen die Herstellung von Luftbildaufnahmen aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge oder von zivilen Luftfahrtgeräten aus durch Verordnung zu verbieten, soweit dies zur Wahrung der militärischen Interessen erforderlich ist. Hinsichtlich der Kundmachung dieser Verordnung gelten die Bestimmungen des § 6 sinngemäß.

(2) Für die Verbreitung von Luftbildaufnahmen, die aus Zivilluftfahrzeugen im Fluge außerhalb des Linienflugverkehrs oder von zivilem Luftfahrtgerät aus hergestellt wurden, kann der Bundesminister für Landesverteidigung bei Vorliegen wichtiger militärischer Interessen durch Verordnung Beschränkungen anordnen.

(3) Ausnahmebewilligungen von den Verboten gemäß Abs. 1 und von den Beschränkungen gemäß Abs. 2 sind vom Bundesminister für Landesverteidigung zu erteilen, wenn militärische Interessen nicht entgegenstehen; sie sind insoweit bedingt, befristet oder mit Auflagen zu erteilen, als dies unter Bedachtnahme auf die Interessen der militärischen Landesverteidigung erforderlich ist. Diese Bewilligungen gelten als erteilt, sofern sie nicht innerhalb von sechs Wochen ab dem Einlangen des Antrages versagt werden.

Sperrgebietsgesetz 2002 (Österreich)

...
§ 4. (1) Das Fotografieren, Filmen sowie jede zeichnerische Darstellung eines Sperrgebietes oder eines Teiles eines solchen oder einer in einem Sperrgebiet befindlichen militärischen Einrichtung ist verboten.

(2) Das Verbot nach Abs. 1 gilt nicht

1.für österreichische Staatsbürger in Wahrnehmung militärischer Angelegenheiten und
2. für Organe der Gerichte, der Staatsanwaltschaften sowie der Sicherheits-, Finanzstraf- und Abgabenbehörden nach Maßgabe der Bestimmungen des AVOG im Zusammenhang mit einer Amtshandlung.

(3) Die zuständigen militärischen Dienststellen nach § 3 Abs. 5 können anderen Personen nach Maßgabe militärischer Interessen das Fotografieren, Filmen sowie die zeichnerische Darstellung eines Sperrgebietes oder eines Teiles eines solchen oder einer in einem Sperrgebiet befindlichen militärischen Einrichtung erlauben. Diese Erlaubnis kann aus militärischen Rücksichten oder Gründen der Sicherheit mit Bedingungen oder Auflagen verbunden werden.


So und jetzt darfst du! :wink:
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by TWA/VIE » 21. Mar 2011, 18:49

was bitte haben Mangusten(!) damit zu tun?
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 21. Mar 2011, 19:03

TWA/VIE wrote:was bitte haben Mangusten(!) damit zu tun?
Hmm??
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by TWA/VIE » 21. Mar 2011, 19:04

wer von dem Mungos


:?: :?:
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 21. Mar 2011, 19:08

TWA/VIE wrote:
wer von dem Mungos


:?: :?:
Weil die die "Sicherheit" der ÖBB PV AG sind. Und es schon fälle gegeben hat wo "Mungos" den Fotografen die Kamera entnehmen wollten und das ist Strafrechtlich nicht in Ordnung siehe Gesetzestext.

http://mungos.at/
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by TWA/VIE » 21. Mar 2011, 19:13

aha :roll: - was wurde mit dem Namensgeber gemacht?
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Re: Fotografierverbot auf Italienischen Flughäfen?

Post by Railjet » 21. Mar 2011, 19:14

TWA/VIE wrote:aha :roll: - was wurde mit dem Namensgeber gemacht?

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Ich frag mich auch wie man auf so einen bescheuerten Namen kommt aber ok...
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