LOWA wrote:Klosterwappen wrote:warne ich davor, den Hubschrauber als Allheilmittel zu sehen. Wie oft kann ein Hubschrauber nicht eingesetzt werden (Nacht, Nebel, ...)! Ich fände es viel wichtiger, als den Hubschraubertransport zu forcieren, für ein flächendeckendes bodengebundenes Notarztsystem zu sorgen.
Vollste Zustimmung, Klosterwappen. Aber auch beim bodengebundenen Rettungs- und Notarztsystem besteht das gleiche Problem - die Krankenkassen weigern sich, die tatsächlich anfallenden Kosten zu bezahlen, sondern vergüten ebenfalls nur in Pauschalen und pro Transport.
LOWA, Du hast recht.
Die Krux ist aber darin zu suchen, dass die rettungsgesetze der Länder völlig intransparent sind, und es hier jede Menge Zuständigkeiten gibt: die Gemeinden für den örtlichen Rettungsdienst, die Länder für den überörtlichen und 7 Länder haben ihre verpflichtung zur Bereitstellung der Flugrettung dem Bund übertragen, zwei machen es selber.
Die Regelungen des Sozialversicherungsrechtes, sind recht transparent:
Der Rettungstransport ist eine Annexleistung zur Krankenbehandlung, eben der Transport zu einer Behandlungsstätte. Ist eine Krankenbehandlung nicht erforderlich, etwa weil der Patient tot ist, bit es auch keine Kostenübernahme für die Rettung, so einfach ist die Welt der Krankenkassen.
LOWA wrote:Klosterwappen wrote:Die Krankenkassen haben nicht für die Bereitstellungskosten aufzukommen.
Stimmt, aber sie müssten die TATSÄCHLICH ERBRACHTE Leistung, sprich die Flugkosten und die Kosten für das verbrauchte Material vollständig übernehmen. Es ist ja pervers, dass das nicht geschieht und zusätzlich im Nachhinein entschieden wird, ob man überhaupt etwas zahlt.
Und für die Behandlung regelt das Gesetz, dass die Behandlung ausreichend und zweckmäßig zu sein hat, jedoch das Maß des Notwendigen nicht zu überschreiten hat. Und - das steht ja wohl ausser Streit - ein Hubschraubereinsatz ist nun mal nicht immer notwendig.
Das Einfachste wäre,mit dem
durch die österreichische Verfassung zu ziehen, und die Kompetenzartikeln, die die Macht zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie den dazwischen liegenden Körperschaften aufteilen, radikal zu durchforsten und zu straffen. Dazu gab es im Fiedlerschen Verfassungentwurf einen Vorschlag, dass im gesundheitsbereich alle Zuständigkeit beim Bund gebündelt werden soll; aber ob das jemals durchgesetzt werden kann. Und so haben wir 10 Krankenanstaötengesetze, 9 Rettungsgesetze, usw..
Vize wrote:Die Krankenkassen machen doch was sie wollen. Genauso der Schwachsinn einem zu schreiben was sie in einem Jahr für einen ausgegeben haben. Ich habe mal zurückgeschrieben, dass sie mir schreiben sollen was ich bisher eingezahlt habe und nicht für mich ausgegeben wurde. Antwort bekam ich natürlich keine. Nur am Rande erwähnt...
Einspruch Vize: Die Krankenkassen vollziehen die Gesetze. Sie sind nämlich Verwaltungskörper und daher an die Gesetze gebunden; ihre Entscheidungen können vor Gericht angefochten werden und unterstehen sie einer staatlichen Aufsicht, die aber sinnvollerweise wieder zwischen Bund und Ländern aufgeteilt ist.
Vize wrote:Wahrscheinlich gibts dann auch eine ununterbrochenen BIM-Strecke zum Zentralfriedhof.
Ja, die Linie 71,die im nächsten jahr als Linie 4 vom Schwarzenbergplatz zur Börse verlängert werden soll.