Typisch Polizei!
- Klimes Manfred
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Typisch Polizei!
A1: Polizei tötet Hund mit zwölf Schüssen
Auf der Westautobahn bei Hallwang haben zwei Polizisten Donnerstagabend einen Hund erschossen - mit insgesamt zwölf Schüssen. Das Tier war auf die Autobahn gelaufen und hätte dort beinahe mehrere Unfälle verursacht.
Der Polizei gelang es nicht, das Tier einzufangen Hund lief zwischen Fahrzeugen hin und her
Die Polizisten hatten mehrmals versucht, den Hund, der zwischen den Fahrzeugen hin und her lief, einzufangen. Das gelang den Beamten allerdings nicht.
Nach etwa eineinhalb Kilometern Verfolgung entdeckte das Tier einen Durchlass und wechselte auf die andere Autobahnspur Richtung Salzburg. Dort musste der Lenker eines Sattelschleppers sein Fahrzeug verreißen und blockierte damit die gesamte Fahrbahn.
Dichter Verkehr
Als die beiden Polizisten bei einer Betriebsumkehr ihr Fahrzeug wenden konnten und den Hund auf der Fahrbahn Richtung Salzburg wiederentdeckten, entschlossen sie sich, im dichten Verkehr das Feuer zu eröffnen.
Zwölf Schüsse benötigten sie, um das Tier zu töten.
Tier wirkte verwahrlost und ungepflegt
Der schwarze Hund habe keine Marke, sondern nur eine Halskette getragen, war ca. 50 Zentimeter groß und sehr ungepflegt, heißt es von der Polizei. Der Besitzer ist bisher unbekannt.
Quelle: http://www.orf.at
Auf der Westautobahn bei Hallwang haben zwei Polizisten Donnerstagabend einen Hund erschossen - mit insgesamt zwölf Schüssen. Das Tier war auf die Autobahn gelaufen und hätte dort beinahe mehrere Unfälle verursacht.
Der Polizei gelang es nicht, das Tier einzufangen Hund lief zwischen Fahrzeugen hin und her
Die Polizisten hatten mehrmals versucht, den Hund, der zwischen den Fahrzeugen hin und her lief, einzufangen. Das gelang den Beamten allerdings nicht.
Nach etwa eineinhalb Kilometern Verfolgung entdeckte das Tier einen Durchlass und wechselte auf die andere Autobahnspur Richtung Salzburg. Dort musste der Lenker eines Sattelschleppers sein Fahrzeug verreißen und blockierte damit die gesamte Fahrbahn.
Dichter Verkehr
Als die beiden Polizisten bei einer Betriebsumkehr ihr Fahrzeug wenden konnten und den Hund auf der Fahrbahn Richtung Salzburg wiederentdeckten, entschlossen sie sich, im dichten Verkehr das Feuer zu eröffnen.
Zwölf Schüsse benötigten sie, um das Tier zu töten.
Tier wirkte verwahrlost und ungepflegt
Der schwarze Hund habe keine Marke, sondern nur eine Halskette getragen, war ca. 50 Zentimeter groß und sehr ungepflegt, heißt es von der Polizei. Der Besitzer ist bisher unbekannt.
Quelle: http://www.orf.at
Mfg: Manfred!
Über den Wolken ist die Freiheit Grenzenlos!
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- Klimes Manfred
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Na ja - so eng sehe ich das nicht wenn man die Entscheidung treffen muss - ist es nur mehr Nebensache ob das mit einem oder mehreren Schüssen passiert
Last edited by Lollyair on 4. Apr 2008, 15:53, edited 1 time in total.
Lg. Andreas
Erfreut Euch an MEINEN BILDERN
Müssen Flugzeuge über den Britischen Inseln eigentlich "Links" fliegen ???
©by Lollyair
Erfreut Euch an MEINEN BILDERN
Müssen Flugzeuge über den Britischen Inseln eigentlich "Links" fliegen ???
©by Lollyair
Ich denke, wir sollten die Polizei nicht verurteilen. Im Rahmen des Sparkurses wurden und werden auch immer mehr Schießübungen eingespart.
Davon abgesehen ist es äußerst schwierig aus einem fahrenden Objekt (Polizeiauto) ein anderes bewegtes Objekt, noch dazu ein relativ kleines, das sich schnell bewegt (Hund) zu treffen.
Wer's nicht glaubt, soll sich mal eine Glock 17 ausborgen und versuchen im Schießstand in aller Ruhe und bei voller Konzentration auf der Zielscheibe ins Schwarze zu treffen. Wem das auf Anhieb gelingt, dem zahle ich ein Getränk seiner Wahl.
Davon abgesehen ist es äußerst schwierig aus einem fahrenden Objekt (Polizeiauto) ein anderes bewegtes Objekt, noch dazu ein relativ kleines, das sich schnell bewegt (Hund) zu treffen.
Wer's nicht glaubt, soll sich mal eine Glock 17 ausborgen und versuchen im Schießstand in aller Ruhe und bei voller Konzentration auf der Zielscheibe ins Schwarze zu treffen. Wem das auf Anhieb gelingt, dem zahle ich ein Getränk seiner Wahl.
Glück ab, gut Land!
LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977
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- Klimes Manfred
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Also bitte.....
1. selbst als HundeNARR (Hundefan wäre bei mir untertrieben) halte ich diese Aktion für notwendig, da hier ganz eindeutig eine Gefahr für Menschen bestand
2. bitte vergleicht kein Gewehr mit einer Pistole - ein STEHENDES Ziel dieser Größe ist (in der Hektik) mit einer Pistole aus mehr als 10 bis 15 Metern schon nicht sonderlich gut zu treffen, von einem herumlaufenden Hund erst nicht zu reden und sollte es wirklich aus einem fahrenden Fahrzeug passiert sein, dann ist es schon fast ein Wunder, wenn sie mit 12 Schuss Erfolg hatten!!!
Die Polizisten (und dieser Berufsstand gehört nicht automatisch zu meinen Freunden) haben hier wohl richtig gehandelt und sind sicher gut genug im Umgang mit ihrer Dienstwaffe ausgebildet...
1. selbst als HundeNARR (Hundefan wäre bei mir untertrieben) halte ich diese Aktion für notwendig, da hier ganz eindeutig eine Gefahr für Menschen bestand
2. bitte vergleicht kein Gewehr mit einer Pistole - ein STEHENDES Ziel dieser Größe ist (in der Hektik) mit einer Pistole aus mehr als 10 bis 15 Metern schon nicht sonderlich gut zu treffen, von einem herumlaufenden Hund erst nicht zu reden und sollte es wirklich aus einem fahrenden Fahrzeug passiert sein, dann ist es schon fast ein Wunder, wenn sie mit 12 Schuss Erfolg hatten!!!
Die Polizisten (und dieser Berufsstand gehört nicht automatisch zu meinen Freunden) haben hier wohl richtig gehandelt und sind sicher gut genug im Umgang mit ihrer Dienstwaffe ausgebildet...
...und es lebt DOCH!
Das kannst gleich vergessen...
Der Waffengebrauch ist zwar strafbar (ausser Manfred ist Jäger mit entsprechender Berechtigung), aber die Tat selbst ist NICHT nach StGB, sondern nur nach dem Tierschutzgesetz des entsprechenden Bundeslandes (in diesem Fall wohl NÖ) strafbar und wird mit einer einfachen Verwaltungsstrafe geahndet - also eine kleine Geldbusse....
Der Waffengebrauch ist zwar strafbar (ausser Manfred ist Jäger mit entsprechender Berechtigung), aber die Tat selbst ist NICHT nach StGB, sondern nur nach dem Tierschutzgesetz des entsprechenden Bundeslandes (in diesem Fall wohl NÖ) strafbar und wird mit einer einfachen Verwaltungsstrafe geahndet - also eine kleine Geldbusse....
...und es lebt DOCH!
Nur so nebenbei - ich habe gerade den entsprechenden Bericht und die Kommentare auf der ORF-Seite durchgelesen und kann einen Kommentar zu (fast) hunder Prozent unterschreiben:
Zitat:
grauepantherin,
Armer Hund, musste durch die Dummheit der Menschen unnötig mit seinem Leben bezahlen.
Wenn der Hund wirklich einer Hallwanger Familie gehörte, dann war er sicher nicht gut gehalten und beaufsichtigt. Sollte die Familie wirklich nach Salzburg übersiedelt sein, dann wäre es absolut vonnöten gewesen, ganz besonders auf den Hund achtzugeben. Viele Hunde und auch Katzen suchen nach einer Übersiedlung oft wieder das alte Heim auf und sind natürlich irritiert, weil von den Bezugspersonen niemand mehr dort anwesend ist.
Solche Übersiedlungs-Situationen sollten von verantwortungsbewussten Hundehaltern besser organisiert werden.
Dass der herumirrende Haushund sich tragischerweise auf die Autobahn verlaufen hat (geöffnetes Tor einer Betriebsauffahrt) und durch den hohen Lärm der Fahrzeuge noch mehr verschreckt wurde, ist durchaus verständlich.
Ein höchst verschrecktes Haustier auf der Autobahn ist klarerweise ein hohes Gefahrenpotential für die Autofahrer und für den Hund selbst.
Natürlich ist es sehr schmerzlich, dass der Hund angesichts dieser Situation von Polizeibeamten erschossen werden musste.
Ob es überhaupt dem besagten Hundetrainer gelungen wäre, den Hund auf Grund seiner Methoden gefahrlos von der Autobahn zu bekommen, das ist reine Theorie.
Zitat:
grauepantherin,
Armer Hund, musste durch die Dummheit der Menschen unnötig mit seinem Leben bezahlen.
Wenn der Hund wirklich einer Hallwanger Familie gehörte, dann war er sicher nicht gut gehalten und beaufsichtigt. Sollte die Familie wirklich nach Salzburg übersiedelt sein, dann wäre es absolut vonnöten gewesen, ganz besonders auf den Hund achtzugeben. Viele Hunde und auch Katzen suchen nach einer Übersiedlung oft wieder das alte Heim auf und sind natürlich irritiert, weil von den Bezugspersonen niemand mehr dort anwesend ist.
Solche Übersiedlungs-Situationen sollten von verantwortungsbewussten Hundehaltern besser organisiert werden.
Dass der herumirrende Haushund sich tragischerweise auf die Autobahn verlaufen hat (geöffnetes Tor einer Betriebsauffahrt) und durch den hohen Lärm der Fahrzeuge noch mehr verschreckt wurde, ist durchaus verständlich.
Ein höchst verschrecktes Haustier auf der Autobahn ist klarerweise ein hohes Gefahrenpotential für die Autofahrer und für den Hund selbst.
Natürlich ist es sehr schmerzlich, dass der Hund angesichts dieser Situation von Polizeibeamten erschossen werden musste.
Ob es überhaupt dem besagten Hundetrainer gelungen wäre, den Hund auf Grund seiner Methoden gefahrlos von der Autobahn zu bekommen, das ist reine Theorie.
...und es lebt DOCH!
[I]§ 2
(2) Besonders darf niemand
1. ein Tier mutwillig töten,
§ 13
STRAFBESTIMMUNGEN
(1) Wer entgegen den Bestimmungen des § 2 oder einer aufgrund des § 8
erlassenen Verordnung handelt, begeht eine Verwaltungsübertretung
und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von
€ 35,- bis € 3.650,- oder mit Arrest bis zu 3 Monaten zu
bestrafen.[/I]
....also...die (Verwaltungs)Strafe dafür ist irgendwo zwischen 35,- und 3650,-, wobei das Argument, dass die Katze von ihrem Leid erlöst wurde mit Sicherheit zählt und die Strafe somit eher im untersten Bereich ausfallen würde.
(2) Besonders darf niemand
1. ein Tier mutwillig töten,
§ 13
STRAFBESTIMMUNGEN
(1) Wer entgegen den Bestimmungen des § 2 oder einer aufgrund des § 8
erlassenen Verordnung handelt, begeht eine Verwaltungsübertretung
und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe von
€ 35,- bis € 3.650,- oder mit Arrest bis zu 3 Monaten zu
bestrafen.[/I]
....also...die (Verwaltungs)Strafe dafür ist irgendwo zwischen 35,- und 3650,-, wobei das Argument, dass die Katze von ihrem Leid erlöst wurde mit Sicherheit zählt und die Strafe somit eher im untersten Bereich ausfallen würde.
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- Klimes Manfred
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Klimes Manfred wrote:Lieber Markus Antwort Erfolgt Durch Pm!
Bei MIR brauchst dich nicht rechtfertigen, du hast geschrieben, dass du der Katze dadurch Leid erspart hast, somit ist es für mich vollkommen ok!
In der Diskussion ging es nur um den Tipp von VH-OJB, dass man solche Meldungen nicht veröffentlichen sollte, aber wie gesagt, das kann meiner Meinung nach selbst bei einer Anzeige keine weitreichenden Folgen haben (ausgenommen davon ist u.U. der Waffengebrauch).
Ich habe übrigens ebenfalls ein Haustier (es war eine Ratte, die mir ein Jahr vorher zugelaufen ist) von seinen Qualen befreit - das hat ganz sicher KEINEN Spass gemacht und ich habe geheult wie ein Schlosshund, aber es war RICHTIG.
Wenn es mir einmal so geht, wie es dieser Ratte ging, wäre ich über so ein schnelles Ende froh...aber wir Menschen sind zum langsam krepieren verurteilt
...und es lebt DOCH!
Klimes Manfred wrote:Wie es Damals war vor 20 Jahren blieb mir nichts anders übrig!
Sollte mich Jemand jetzt noch Anzeigen, ich stehe Dazu.
Lieber Markus Antwort Erfolgt Durch Pm!
Ein Tier von einem Leid zu erlösen ist doch eher eine Tat welche nicht jeder übers Herz bringt - aber zumindest meiner Ansicht nach manmal die beste Lösung ist.
Im Gegensatz sind die zu verurteilen die Jungtiere - welche nicht gewünscht sind - elemenieren ohne überhaupt nach Alternativen zu suchen. Man hört ja die Unmöglichsten Geschichten darüber.
Mein "Haustier" ist mir in diesem Jahr noch nicht erschienen (Stubenfliege ) aber ich hab vor 2-3 Wochen einen Teichmolch auf Abwegen gerettet...
Lg. Andreas
Erfreut Euch an MEINEN BILDERN
Müssen Flugzeuge über den Britischen Inseln eigentlich "Links" fliegen ???
©by Lollyair
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Müssen Flugzeuge über den Britischen Inseln eigentlich "Links" fliegen ???
©by Lollyair