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LOWA
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Post by LOWA » 15. Dec 2006, 08:26

BERLIN (dpa) - Für Anwohner von Flughäfen mit Linien- und Pauschalreise- verkehr soll künftig der Lärmschutz verbessert werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag das seit Jahren umstrittene Fluglärmgesetz. Damit wurde die ursprünglich von Rot-Grün stammende Gesetzesvorlage in einigen Punkten ergänzt. Festgehalten wird an den geplanten neuen und unterschiedlichen Lärmgrenzwerten bei Tages- und Nachtflügen. Bei deren Überschreitung haben die Anwohner Anrecht auf Einbau von Doppelglasfenstern. In besonderen Schutzzonen darf nicht neu gebaut werden. Für Militärflughäfen gelten gesonderte Lärmwerte.

Es wird erwartet, dass Lärmschutzinvestitionen der Flughafenbetreiber bei Weitergabe an die Airlines letztlich zur Erhöhung der Flugtickets um durchschnittlich 1 Euro führen werden. Der
Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, das das Fluglärmgesetz von 1971 ablöst. Die Länderkammer wird sich nach dpa-Informationen voraussichtlich erst im Februar damit befassen. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, die Fülle früherer Gerichtsstreitigkeiten bei Ausbau-Plänen von Flughäfen einzudämmen. «Unbefriedigend bleibt, dass die strengeren Grenzwerte für Flughafen-Ausbauten und geplante Neubauten erst 2011 gelten sollen», sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Winfried Hermann. «Mit dieser Lex Fraport sollen die laufenden Ausbauvorhaben (in Frankfurt) verschont werden.»

Sprecher der Koalition betonten, man habe einen Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Anwohner und den Flugverkehrs-Interessen nach Gesprächen mit allen Gruppen gefunden. Das neue Recht stehe 2015 erneut auf dem Prüfstand des Gesetzgebers, sagte Ulrich Petzold von der CDU. Flughafenbetreiber und Flugzeugindustrie hätten in der Hand, den Lärmschutz passiv mit Schutzmaßnahmen und aktiv mit leiseren Flugzeugen weiter zu verbessern. Michael Kauch (FDP) kritisierte, dass die Koalition den Anwohnern an Militärflughäfen ein höheres Lärmniveau zumute, «bevor sie etwas erstattet». Positiv sei, dass in festzulegenden Schutzzonen im Umfeld von Flughäfen Einrichtungen wie Alten- oder Pflegeheime nicht gebaut werden dürfen. Die Linksfraktion nannte die Fristen von fünf Jahren, in denen die Betreiber Erstattungsansprüche der Anwohner erfüllen müssen, viel zu lang.

Mit der Herabsetzung der Lärmgrenzwerte sollen zugleich weitere Schutzzonen geschaffen werden. Für die engste Zone 1 soll der Lärmgrenzwert bei bestehenden Zivilflughäfen um 10 auf 65 Dezibel gesenkt werden. Beim Neubau werden als Durchschnittswerte 60 Dezibel zu Grunde gelegt. Für erstmals festgelegt Nachtschutzzonen (22.00 bis 06.00 Uhr) sollen 55 Dezibel an bestehenden Flughäfen gelten und zunächst 53 (ab 2011: 50) Dezibel bei größeren Ausbauten. An Militärflughäfen sind jeweils etwas höhere Grenzwerte zulässig.
Glück ab, gut Land!

LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977

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