Fluglinie muss Ersatzcrew bereithalten
Zur Vermeidung großer Verspätungen sind Airlines verpflichtet, notfalls Ersatzcrews bereitzuhalten. Das entschied nun das Landgericht Frankfurt und sprach Passagieren eines verspäteten Fluges eine Entschädigung zu.
Treffe die Airline keine entsprechenden Vorkehrungen, hätten die Passagiere Anspruch auf auf Entschädigung, sobald die Verspätung mindestens drei Stunden beträgt.
Quelle: http://www.austrianwings.info/2011/11/f ... eithalten/
Fluglinie muss Ersatzcrew bereithalten
- Klimes Manfred
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Fluglinie muss Ersatzcrew bereithalten
Mfg: Manfred!
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Re: Fluglinie muss Ersatzcrew bereithalten
Interessant, danke für die Info... höre ich zum ersten mal.. ist ja doch ein riesiger Personal- und Kostenaufwand... Bezweifle, ob wirklich alle Airlines dieser Regelung nachkommen können.
Grüße Pawel
Blog: http://www.mercyofthelord.de
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