Knaus Rettungsheli!
- Klimes Manfred
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Knaus Rettungsheli!
Guten Morgen Gemeinde!
Ein guter Bekannter hat ein Haus in Kleinarl, und bei seiner rückkunft gestern Abend von 2 Wochen Urlaub sagte er mir das der Knausrettungshelli über Zauchensee noch Einsätze fliegt!
Ist Knaus im Konkurs oder nicht?
Ein guter Bekannter hat ein Haus in Kleinarl, und bei seiner rückkunft gestern Abend von 2 Wochen Urlaub sagte er mir das der Knausrettungshelli über Zauchensee noch Einsätze fliegt!
Ist Knaus im Konkurs oder nicht?
Mfg: Manfred!
Über den Wolken ist die Freiheit Grenzenlos!
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- Klimes Manfred
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Konkurs Knaus siehe:
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/pgv
http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/pgv
Der Link funkt net so wie ich mir das vorgestellt habe daher:
LG Salzburg (569), Aktenzeichen 23 S 85/06d
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2006
Firmenbuchnummer: FN 62647d
Schuldner: Knaus Helicopter GmbH
Heliport
5600 St. Johann im Pongau
FN 62647d, Gebdat: 02.01.1976
weiterer Standort: 6060 Karres, Tiroler Bundesstr. 1
vertr.d.GF Roy Knaus, geb. 2.1.1976, ebendort
Masseverwalter: Dr. Karl Ludwig Vavrovsky
Rechtsanwalt
Mozartplatz 4
5020 Salzburg
Tel.: 0662-849516, Fax: 0662-849516-25
E-Mail: office@hvk.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 20.12.2006
Anmeldungsfrist: 12.02.2007
Hauptinsolvenzverfahren
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
2. Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
3. Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA)
Tagsatzung: Datum: 15.01.2007
um: 14.00 Uhr
Ort: Zimmer 221, II. Stock
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 22.02.2007
um: 14.15 Uhr
Ort: Zimmer 221, II. Stock
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 20. Dezember 2006
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2007
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 15. Jänner 2007
LG Salzburg (569), Aktenzeichen 23 S 85/06d
Bekannt gemacht am 20. Dezember 2006
Firmenbuchnummer: FN 62647d
Schuldner: Knaus Helicopter GmbH
Heliport
5600 St. Johann im Pongau
FN 62647d, Gebdat: 02.01.1976
weiterer Standort: 6060 Karres, Tiroler Bundesstr. 1
vertr.d.GF Roy Knaus, geb. 2.1.1976, ebendort
Masseverwalter: Dr. Karl Ludwig Vavrovsky
Rechtsanwalt
Mozartplatz 4
5020 Salzburg
Tel.: 0662-849516, Fax: 0662-849516-25
E-Mail: office@hvk.at
Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: 20.12.2006
Anmeldungsfrist: 12.02.2007
Hauptinsolvenzverfahren
Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: 1. Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
2. Kreditschutzverband von 1870 (KSV)
3. Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer (ISA)
Tagsatzung: Datum: 15.01.2007
um: 14.00 Uhr
Ort: Zimmer 221, II. Stock
Berichtstagsatzung
Tagsatzung: Datum: 22.02.2007
um: 14.15 Uhr
Ort: Zimmer 221, II. Stock
Prüfungstagsatzung
Beschluss vom 20. Dezember 2006
Bekannt gemacht am 16. Jänner 2007
Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.
Beschluss vom 15. Jänner 2007
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Und ich habe direkt bei Knaus angefragt und von dort folgende Auskunft erhalten:
**
Es ist korrekt, dass wir Insolvenz angemeldet haben und einen
Zwangsausgleich anstreben.
Wir sind leistungsfähig und das Unternehmen wird fortgeführt - dzt. Mit 6
Notarzthelicoptern und 4 Transporthelicoptern.
Mit freundlichen Grüßen
Roy Knaus
**
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Es ist korrekt, dass wir Insolvenz angemeldet haben und einen
Zwangsausgleich anstreben.
Wir sind leistungsfähig und das Unternehmen wird fortgeführt - dzt. Mit 6
Notarzthelicoptern und 4 Transporthelicoptern.
Mit freundlichen Grüßen
Roy Knaus
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Glück ab, gut Land!
LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977
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Helikopter-Firma Knaus gerettet
In der Insolvenz der Knaus Helicopter GmbH mit Sitz in St. Johann (Pongau) haben am Donnerstag die Gläubiger einem Zwangsausgleich zugestimmt. Die Gläubiger erhalten auf ihre Forderung eine 20-prozentige Quote.
Firmenchef Roy Knaus Nur vier von 124 Gläubigern dagegen
Von dieser Quote müssen 40 Prozent binnen acht Tagen nach Rechtskraft ausbezahlt werden müssen, weitere 30 Prozent bis 31. März 2008 und der Rest bis Ende Oktober kommenden Jahres. Das meldet die Austria Presse Agentur (APA).
124 Gläubiger stimmten dem Zwangsausgleich zu nur vier waren dagegen. Finanziert werden soll der Ausgleich durch den Verkauf von zwei Helikoptern.
9,9 Millionen anerkannt
Insgesamt gab es 170 Forderungsanmeldungen in der Höhe von 18,6 Mio. Euro, von denen knapp 9,9 Mio. Euro anerkannt wurden. Der Rest der Forderungen blieb bestritten.
Rund 7,3 Mio. davon, also der Löwen-Anteil, rühren aus dem Seilbahnunglück von Sölden her und sind großteils durch Versicherungen gedeckt und werden somit im Konkurs nicht zum Tragen kommen.
Die restlichen bestrittenen Forderungen teilen sich großteils auf Banken und Leasinggesellschaften auf, sind aber nahezu voll besichert.
Abstürze und Schlagzeilen
Das Unternehmen war im Lauf der vergangenen Jahre wiederholt wegen Abstürze in den Schlagzeilen geraten. Im Februar 2004 war ein Rettungshubschrauber in St. Johann im Pongau kurz nach dem Start abgestürzt. Eine deutsche Skiläuferin, die nach einem Skiunfall ins Krankenhaus transportiert werden sollte, kam ums Leben.
Zwei Monate später stürzte in Tschagguns in Vorarlberg ein Arbeits-Hubschrauber ab, der Tiroler Pilot starb in den Trümmern.
Am 5. September 2005 verlor im Skigebiet Sölden ein Hubschrauber von Knaus einen etwa 700 Kilo schweren Betonkübel. Dieser riss eine Seilbahn-Gondel in die Tiefe.
Aus einer zweiten Kabine wurden durch die Schwingungen des Seils sechs Skifahrer hinausgeschleudert. Für neun Deutsche, darunter sechs Kinder im Alter von zwölf bis 14 Jahren, endete das Unglück tödlich.
Quelle: http://salzburg.orf.at / am 13. April 2007
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»NachspielPilot nach Helikopterabsturz vor Gericht
Der Absturz eines Rettungshubschraubers in St. Johann im Pongau am 25. Februar 2004 wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem 47-jährigen Piloten fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung vor. Der Beschuldigte bekennt sich laut seinem Verteidiger Rene Musey nicht schuldig. Ein Prozesstermin am Landesgericht Salzburg steht noch nicht fest.
Der Helikopter "Martin 1" der Firma Roy Knaus war an jenem Aschermittwoch kurz nach dem Start abgestürzt. Er sollte die dreifache Mutter Sylvia K. (38) nach einem Skiunfall ins Spital bringen. Die deutsche Urlauberin kam bei dem Unglück ums Leben. Notarzt, Flugretter und der Pilot wurden schwer verletzt.
Dem noch nicht rechtskräftigen Strafantrag liegt ein Bericht der Unfalluntersuchungsstelle des Verkehrsministeriums zugrunde. Darin ist von einem Triebwerksausfall und von Fehlern des Piloten die Rede.
"Sorgfaltsvorschriften eingehalten"
"Mein Mandant hat die Sorgfaltsvorschriften bei der Wahl des Flugmanövers ebenso eingehalten wie die Flugleistungsdaten des Hubschraubers", erläuterte der Salzburger Rechtsanwalt. Zudem seien technische Defekte nach Angaben der Flugunfallkommission nicht ausgeschlossen.
Während des Abhebens hatte der Pilot noch keinen Defekt bemerkt. Doch Sekunden später flog der Hubschrauber nach einer Rechtsdrehung "in einer untypische Beschleunigung" mit steil nach unten geneigter Längsachse im Sinkflug in einen abfallenden Graben ein. Danach berührte der Helikopter die beiden unteren Seile einer 30-kV-Freileitung und stürzte ab.
Vorwurf der Fehleinschätzung
Unter dem Titel "Schlussfolgerungen" nennt die Unfalluntersuchungsstelle als mögliche Ursachen ein "Nichtbeachten der ergänzenden Notverfahren und Flugleistungsdaten bei Ausfall eines Triebwerks". Weiters habe es seitens des Piloten eine Fehleinschätzung der Flugleistungen außerhalb des Bodeneffekts gegeben. Der Höhenabstand zu Hindernissen bei Ausfall "war zu gering".
Der Absturz eines Rettungshubschraubers in St. Johann im Pongau am 25. Februar 2004 wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem 47-jährigen Piloten fahrlässige Tötung sowie Körperverletzung vor. Der Beschuldigte bekennt sich laut seinem Verteidiger Rene Musey nicht schuldig. Ein Prozesstermin am Landesgericht Salzburg steht noch nicht fest.
Der Helikopter "Martin 1" der Firma Roy Knaus war an jenem Aschermittwoch kurz nach dem Start abgestürzt. Er sollte die dreifache Mutter Sylvia K. (38) nach einem Skiunfall ins Spital bringen. Die deutsche Urlauberin kam bei dem Unglück ums Leben. Notarzt, Flugretter und der Pilot wurden schwer verletzt.
Dem noch nicht rechtskräftigen Strafantrag liegt ein Bericht der Unfalluntersuchungsstelle des Verkehrsministeriums zugrunde. Darin ist von einem Triebwerksausfall und von Fehlern des Piloten die Rede.
"Sorgfaltsvorschriften eingehalten"
"Mein Mandant hat die Sorgfaltsvorschriften bei der Wahl des Flugmanövers ebenso eingehalten wie die Flugleistungsdaten des Hubschraubers", erläuterte der Salzburger Rechtsanwalt. Zudem seien technische Defekte nach Angaben der Flugunfallkommission nicht ausgeschlossen.
Während des Abhebens hatte der Pilot noch keinen Defekt bemerkt. Doch Sekunden später flog der Hubschrauber nach einer Rechtsdrehung "in einer untypische Beschleunigung" mit steil nach unten geneigter Längsachse im Sinkflug in einen abfallenden Graben ein. Danach berührte der Helikopter die beiden unteren Seile einer 30-kV-Freileitung und stürzte ab.
Vorwurf der Fehleinschätzung
Unter dem Titel "Schlussfolgerungen" nennt die Unfalluntersuchungsstelle als mögliche Ursachen ein "Nichtbeachten der ergänzenden Notverfahren und Flugleistungsdaten bei Ausfall eines Triebwerks". Weiters habe es seitens des Piloten eine Fehleinschätzung der Flugleistungen außerhalb des Bodeneffekts gegeben. Der Höhenabstand zu Hindernissen bei Ausfall "war zu gering".
Mfg: Manfred!
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