Weniger Überbuchung, mehr Technik-Pannen
Airlines reagieren auf EU-Fluggastrechte
Wien - Ein Zweitages-Flugreisenhorror zwischen Malé, Hauptstadt der Malediven und Wien, eine unvorhergesehene Warteparty im Athener Flughafen-Checkin für 150 Passagiere nach Wien mit anschließenden Umbuchungen via München: Soweit zwei Fälle aus den Flugreise-Beschwerdeprotokollen des Wiener Vereins für Konsumenteninformation (VKI) der vergangenen paar Tage.
In Pannenfällen wie diesen würden Passagiere von den Airline- und Airportverantwortlichen oft immer noch ohne Erklärung und Betreuung stehen gelassen, kritisiert VKI-Reiseexpertin Martha Marx. Zu Beginn der Sommerreisezeit will sie bei möglichen Betroffenen daher das Rechtsbewusstsein wecken. "Wer vor Ort kein Service erhält, wie es ihm laut EU-Verordnung zusteht, sollte sich Rechnungen etwa für Verköstigung oder Übernachtung aufheben, um sie später einzufordern, etwa bei der zuständigen ministeriellen Schlichtungsstelle in Wien", rät sie.
Laut EU-Verordnung, die seit 2005 gilt, müssen europäische Fluggesellschaften bei langen Verspätungen für Speis, Trank, Beherbergung und Ersatzflug gestrandeter Flugreisender sorgen, detto bei Flugannullierung und Überbuchungen. Wer vor dem Gepäcklaufband durch die Finger schaut, muss sich hingegen auf das Montrealer Übereinkommen oder - in anderen Staaten - das Warschauer Abkommen berufen, das Ersatz für Kofferverlust regelt.
Bei Überbuchungen seien die Airlines "vorsichtiger geworden", erläutert Gabriele Pfeifer, Juristin beim ÖAMTC: Sie spricht von merkbar weniger Reklamationen im heurigen Jahr, weil mehr Tickets verkauft wurden als ein Flieger Platz hat. Große Probleme machten aber Flugpannen wegen "technischer Gebrechen", die von Ersatzleistungen ausgenommen sind. Diese Ausnahme müsse fallen. (bri)
Quelle: Der Standard vom 28.06.2006