Flugbenzin bleibt steuerfrei

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N5528P
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Flugbenzin bleibt steuerfrei

Post by N5528P » 5. Apr 2006, 13:35

ORF.at wrote: EuGH: Flugbenzin darf steuerfrei bleiben, Billigtickets "gerettet"Flugbenzin darf in Deutschland auch weiterhin steuerfrei bleiben. Die Deutsche Bahn scheiterte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit einer Klage, mit der sie die steuerliche Gleichbehandlung von Bahn- und Fluggesellschaften erzwingen wollte.

Die höchsten EU-Richter entschieden, es handle sich bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass Flug- und Bahngesellschaften unterschiedlich behandelt würden.

Bahn und Luftverkehr "in direkter Konkurrenz"
Die Deutsche Bahn hatte dagegen geklagt, dass die EU-Kommission eine Untersuchung der Steuerfreiheit für Flugbenzin wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Beihilferecht abgelehnt hatte. Die Bahn hatte argumentiert, Schiene und Luftverkehr stünden mittlerweile in einem harten direkten Konkurrenzkampf. Es sei nicht einzusehen, dass Kerosin nicht besteuert werde.

Nur EU-Richtlinie umgesetzt
Das Gericht entschied jedoch, dass die Klage nicht begründet sei. Es handle sich bei der Steuerbefreiung für Flugbenzin nicht um eine nationale deutsche Entscheidung, sondern um die Umsetzung einer Richtlinie des EU-Ministerrates aus dem Jahr 1992. Das Beihilferecht der EU betreffe aber lediglich Entscheidungen der Mitgliedstaaten, mit denen möglicherweise heimische Unternehmen bevorzugt werden. Mit der Umsetzung der Richtlinie über die Steuerbefreiung für Kerosin befolgten die Regierungen Gemeinschaftsrecht und kämen daher ihren Verpflichtungen nach, heißt es in der Begründung.

Dienstleistungen nicht "austauschbar"
Der Europäische Gerichtshof wies auch das Argument der Bahn zurück, Bahn und Fluggesellschaften böten eine "aus Verbrauchersicht austauschbare Dienstleistung" an und befänden sich in einer "vergleichbaren Lage". Die "diskriminierende Behandlung" der Bahn sei nicht objektiv gerechtfertigt.

Ungleichbehandlung gerechtfertigt
Das EU-Gericht entschied jedoch, die Fluggesellschaften befänden sich "offensichtlich in einer anderen Lage" als die Bahnbetreiber. Die Richter befanden: "Luftverkehrs- und Eisenbahnverkehrsdienste unterscheiden sich in Bezug auf die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Tätigkeiten, ihre Kostenstruktur und die Rechtsvorschriften, denen sie unterliegen, stark voneinander und sind nicht vergleichbar im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes." Die Ungleichbehandlung sei jedenfalls "im vorliegenden Fall in Anbetracht des weiten Ermessens des Rates" objektiv gerechtfertigt.
Originalbeitrag zu finden unter: http://help.orf.at/?story=4481

Dazu auch ein Beitrag von gestern:

ORF.at wrote:Aus für Billig-Flugtickets? EU-Gericht entscheidet über Steuerbefreiung für Luftverkehr
Flugtickets für 29,99 Euro könnten bald der Vergangenheit angehören. Zumindest dann, wenn die Deutsche Bahn einen wichtigen Rechtsstreit gewinnt.

Bahn-Chef Hartmut Mehdorn ist vor das europäische Gericht Erster Instanz in Luxemburg gezogen. Ihn stört die Befreiung der Fluggesellschaften von der Mineralölsteuer. Darin sieht Mehdorn eine unzulässige Begünstigung der Airlines gegenüber der Schiene. Urteilen die Richter im Sinne der Bahn, dürften die Verbraucher dies durch höhere Ticketpreise für Flüge zu spüren bekommen.

Beschwerde gegen die Ungleichbehandlung
Die Bahn fordert seit Jahren ein Ende der "unzulässigen staatlichen Beihilfe zu Gunsten des Luftverkehrs". Nach eigenen Angaben wurde die Deutsche Bahn 2004 mit Mineralöl-, Öko- und Stromsteuer in Höhe von 378 Millionen Euro belastet.

Auf Einnahmen in fast gleicher Höhe von den Fluglinien habe der Staat demgegenüber verzichtet. Umgerechnet auf einen einfachen Flug von Berlin nach Frankfurt am Main seien das 21 Euro je Fluggast, auf der Strecke Berlin-München 25 Euro. Im Juli 2002 hatte die Deutsche Bahn deshalb bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde gegen die Ungleichbehandlung eingereicht. Die Kommission wies diese jedoch bereits nach zweieinhalb Monaten ab, weil die Steuerbefreiung des Flugbenzins von der europäischen Mineralölsteuerrichtlinie gedeckt sei.

Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Die Deutsche Bahn wirft der Kommission vor, die Beschwerde gar nicht richtig geprüft zu haben und klagt nun dagegen. Die Hochgeschwindigkeitszüge stünden in Deutschland und im Verkehr in die Nachbarstaaten in unmittelbarem Wettbewerb mit dem Flugzeug. Die Steuerbefreiung für Flugbenzin führe zu erheblichen Kostenvorteilen für die Luftfahrt und verstoße daher gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Dabei ergebe sich das Recht auf fairen Wettbewerb unmittelbar aus den Europäischen Verträgen. Die Europarichter werden daher vorrangig zu entscheiden haben, ob die zu den europäischen Wirtschafts-Grundrechten zählende Chancengleichheit durch eine Ausnahmeklausel in einer einfachen Richtlinie verdrängt werden kann.
Originalbeitrag zu finden unter: http://help.orf.at/?story=4477
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Post by maxmobil » 6. Apr 2006, 15:57

Kein Problem: Ich schlage vor, daß alle Airlines jetzt auch Mineralölsteuer zahlen müssen und dafür im Gegenzug eine ähnlich hohe jährliche Subvention erhalten wie zB die ÖBB.

DA würden alle Airlines GERN zahlen.. 8)

N5528P
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Post by N5528P » 6. Apr 2006, 16:42

@ 0676
Kann mich nur anschließen - die Luftfahrt ist rein durch die Verursacher finanziert UND der Staat macht noch etwas Gewinn!

Bernhard
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