Originalbeitrag zu finden unter: http://www.orf.at/ticker/209293.html?tmp=4363ORF.at wrote:Bestellte Trüffeln kamen per "Heli"
Die Außenlandung eines Hubschraubers ist nach dem Luftfahrtgesetz streng verboten. Trotzdem landete ein Hubschrauber auf einer Hotelwiese in Galtür, um einem Gast die bestellten Trüffeln zu liefern. Jetzt ermittelt der Verwaltungssenat.
Voraussetzung Ausnahmebewilligung
Außer in Notfällen darf ein Hubschrauber in Tirol nur mit einer Ausnahmebewilligung durch den Landeshauptmann eine Außenlandung vornehmen. An solch einen Notfall glaubte auch jener Polizist, der im letzten Jahr auf den plötzlich landenden Hubschrauber aus München zulief.
Als der Pilot aus dem Hubschrauber stieg, konnte der Polizist zuerst gar nicht fassen, was der Pilot in einem Körbchen bei sich hatte: Feinste weiße Trüffeln.
1.650 Euro Strafe
Der Polizist tat, was er tun musste und zeigte den Piloten wegen seines Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz an. Die Strafe von 1.650 Euro will der allerdings nicht zahlen. Ein Gast habe die Lieferung der Delikatessen in Auftrag gegeben. Am Donnerstag ist der unglaubliche Fall Thema vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat.
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"Ich habe gehört..." & "Es wurde gesagt..." hat schon beim Bundesheer nicht funktioniert.
Originalbeitrag zu finden unter: http://tirol.orf.at/stories/89929/ORF.at wrote:Bestellte Trüffeln kamen per "Heli"
Eine nicht genehmigte Hubschrauberlandung in Galtür im letzten Jahr hat am Donnerstag den Unabhängigen Verwaltungssenat des Landes beschäftigt. Jetzt muss der Pilot eine Strafe von 1.500 Euro bezahlen.
Drei Kilo weiße Trüffeln
Als der Pilot am 18. Februar letzten Jahres mitten in Galtür auf einer Wiese landeten hatte er drei Kilo feinste weiße Trüffeln an Bord. Wer die Gesellschaft war, für die diese kostbare Fracht bestimmt war, bleibt aber geheim, genauso wie der Auftraggeber für diesen Flug. Dazu schwieg der Pilot auf Nachfragen des Verwaltungssenats, denn die Bekanntgabe seiner Klientel sei geschäftsschädigend.
"Bewilligung vorhanden"
Am Donnerstag berief sich der Pilot darauf, dass er beim Start die Mitteilung erhalten habe, dass es eine Landebewilligung für Galtür gebe, und zwar vom Tiroler Landeshauptmann persönlich. Das habe er auch jenem Polizisten erzählt, der besorgt zum Hubschrauber stürzte, weil er einen Notfall annahm. Innerhalb dreier Tage sollte die Bewilligung nachgereicht werden, doch eine schriftliche Genehmigung für diese Außenlandung gab es dann doch nicht.
Der Pilot bleibt damit auf seiner Strafe von 1.500 Euro sitzen, dazu kommen noch 300 Euro Verfahrenskosten.
Voraussetzung Ausnahmebewilligung
Außer in Notfällen darf ein Hubschrauber in Tirol nur mit einer Ausnahmebewilligung durch den Landeshauptmann eine Außenlandung vornehmen.
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maxmobil wrote:Das ist nicht nur in Tirol so, daß man eine Außenlandegenehmigung braucht; die IST aber zu erteilen, sofern keine anderen Interessen dem entgegenstehen.
Schon richtig, was aber niemanden davon entbindet das zu beantragen - die Ausrede "... wäre zu erteilen gewesen..." gilt nicht. Zumal das ja sehr schwammig ist. Andere Interessen können alles Mögliche sein: Neben Gefahren für Anrainer, Lärmbelästigung , Umweltschutz, usw. sollte man nicht vergessen,d ass solche Bescheide auch Auflagen beinhalten, wie z.B. das Absperren der Landefläche.
Und die sind weit wichtiger. (Schon blöd, wenn ein Kind den Heli sieht und drauf zu rennt...!)
LG, Bernhard
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