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by kretikos » 25. Jan 2006, 10:27
Also, es war irgendwann Anfang der 90er Jahre, als ich noch (Jus - sehr gscheit...) studiert hab. Mir ist auch immer gesagt worden, es ist eh jedem wurscht. Der Gendarmerie Fischamend war´s aber beim Löschteich sichtlich nicht wurscht. Es waren halt zwei junge, sehr tüchtige Gendarmen. Dem Postenkommandanten war das eher peinlich, er hat mir aber erklärt, wenn was beschlagnahmt wird, kann er das nicht mehr "planieren", weil über den Zählblock (Bestätigung der Beschlagnahme) genau Buch geführt wird. Im Verwaltungsstrafverfahren (Post) konnte ich dann mit dem Referenten insofern "dealen", als die Vorwürfe Einfuhr und Erwerb wegfielen wegen Verjährung, aber der Besitz und die Betriebsbereitschaft blieben hängen, pro Delikt damals ATS 1.500,00 plus eben Einzug des Kastls. Er hat auch gemeint, ich hatte Glück, dass es ein reiner Flugfunkempfänger war und keiner, mit dem ich auch Polizeifunk abhören kann, dann wär´s wohl wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (ich glaub, so hieß damals §119 StGB) zur gerichtlichen Anzeige gekommen. Wobei, genau genommen, ist wohl auch das Abhören bloß des Flugfunks durch Unberechtigte strafbar, aber es gibt ja auch noch den Abs. 2 des §119 "Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen."
Jedenfalls: strafbar ist es, und wer es tut, sollte es ziemlich vorsichtig tun, der Teufel schläft bekanntlich nicht. Und wahrscheinlich taucht er genau dann auf, wenn grad irgendein Exot in Sonderbemalung zum ersten und letzten Mal im Anflug ist...
PS: Fragt´s mi bitte net, wie schnell i damals ein neues Kastl hatte... (für Leser der Behörde: Delikt ist verjährt und das Kastl hab i scho lang nimmer)