robin 5
- Klimes Manfred
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Aerial-Flugrettung 15.08.2006
Aufregung um Rechnungen für Einsätze
Der Verein Aerial Flugrettung aus Gänserndorf sorgt für Unmut bei Patienten, die mit dem Rettungshubschrauber des Vereins geflogen sind. Von manchen wird Geld verlangt, obwohl schon die Krankenkasse gezahlt hat.
1.544 Euro für Hubschraubereinsatz
"Für den Flug vom 1. Oktober verrechnen wir Ihnen, abzüglich der 900 Euro, die Ihre Krankenkasse übernommen hat, 1.544 Euro", heißt es in einer Rechnung, die vor wenigen Tagen einem Weinviertler Pensionisten ins Haus flatterte.
Der Betrag solle innerhalb von acht Tagen auf das Konto des Aerial-Flugrettung-Vereins überwiesen werden, heißt es in der Rechnung.
Keine Zahlungspflicht, wenn NÖGKK zahlt
Patientenanwalt Gerald Bachinger und Vertreter der NÖGKK zeigen sich empört. "Frechheit" lautet ein knapper Kommentar. "Das ist ungesetzlich" ein anderer.
Der Verein dürfe Flugrettungseinsätze nicht doppelt verrechnen. Im Vertrag, den Aerial Flugrettung mit der NÖGKK im Juli 2005 abgeschlossen hat, heißt es, dass kein Patient zahlen muss, wenn die Krankenkasse einen Pauschalbetrag für den Einsatz übernimmt. Differenzbeträge wie in diesem Fall dürfen nicht verrechnet werden.
Das sind etwa 900 Euro - laut NÖGKK ein Betrag, der für alle Flugretter gilt, auch für den ÖAMTC. Der Patient müsse nur zahlen, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernehme. Das passiere nur, wenn der Chefarzt den Flug als medizinisch nicht notwendig einstuft.
Weitere Rechnungen im Umlauf?
Bei dem Pensionisten aus dem Weinviertel ist der Fall laut NÖGKK und Patientenanwalt eindeutig. Die Rettungsleitstelle LEBIG habe den Flug veranlasst und die Krankenkasse habe Aerial Flugrettung 900 Euro für den Einsatz überwiesen. Dem Patienten dürfe nichts mehr verrechnet werden.
Patientenanwalt Bachinger befürchtet, dass zahlreiche ähnliche Rechnungen in Umlauf sind. Ihm liegen einige derartige Schreiben vor. Aerial Flugrettung hat mit seinem Notarzthubschrauber "Robin 5" etwa 250 Rettungseinsätze geflogen.
Bachinger rät, die Rechnungen nicht zu bezahlen, wenn eindeutig hervorgehe, dass die Krankenkasse schon bezahlt habe. Im Zweifelsfall kann man die Rechnungen auch bei der NÖGKK überprüfen lassen.
Verein stellte Tätigkeit im November ein
Von Aerial Flugrettung war für den ORF NÖ niemand für eine Stellungnahme erreichbar. Der Verein hat seine Flugrettungsdienste im November des Vorjahres eingestellt - worauf sich auf der Homepage übrigens kein Hinweis findet.
Aerial Flugrettung, auch bekannt unter dem englischen Namen "Aerial Rescue", sorgt seit der Gründung für Diskussionen. Der ÖAMTC als größter Flugrettungsdienst etwa hielt den Verein für unnötig, Aerial Flugrettung kämpfte vergeblich um ein aus Vereinssicht tragfähiges Finanzierungskonzept.
Quelle: http://noe.orf.at
Glück ab, gut Land!
LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977
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Dieser Aerial Flugrettungsverein betreibt ja fragwürdige Praktiken:
Quelle: NÖN Gänserndorf, 23. 08. 2006
Krimi um Robin 5: Jetzt müssen Patienten zahlen!
AUFREGUNG / Flugverein Aerial bittet ehemalige „Kunden“ zur Kasse. Nun schreit Patientenanwalt auf: „Nicht einzahlen.“ Außerdem: Wohak zeigt Krankenkasse an.
VON STREIHAMMER UND KOPF
GÄNSERNDORF / Robin 5 hebt nie wieder ab. Jetzt fliegen aber die Fetzen zwischen NÖ Gebietskrankenkassa, Patientenanwalt und dem Flugverein Aerial Rescue mit Obmann Dr. Karl Wohak. Das eigentliche Dilemma: In über 200 Fällen flattern bei ehemaligen Patienten Rechnungen für den Flugtransport ins Haus. Wohak will das Geld unbedingt eintreiben. Er bestätigt der NÖN: „Wir haben bereits ein Inkasso-Büro beauftragt.“ „Der Verein darf dem Patienten keine Rechnungen ausstellen“, schießt es Patientenanwalt Gerald Bachinger aus der Kehle. Er verweist auf einen Vertrag zwischen LEBIG (Leitstellen-Entwicklungs GesmbH) und den Robin 5 Betreibern. „Das ist der gleiche Kontrakt wie der für den ÖAMTC. Darin ist genau festgehalten, dass den Patienten nichts verrechnet werden darf.“
Robin 5: Über 200 Patienten droht jetzt teure Rechnung
Wohak kennt den Text, erklärt ihn aber für „nichtig“: „Der Vertrag geht von der Annahme aus, dass wir genauso wie der ÖAMTC behandelt werden. Das trifft aber im Fall der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) nicht zu.“ Sein Flugverein habe Einsätze bei der Kasse nicht direkt verrechnen können, „wie das beim ÖAMTC gang und gebe ist“. Wohak: „Mit allen anderen Versicherungen hat das super geklappt. Aber die NÖGKK machte etwa 75 bis 80 Prozent der Patienten-Versicherungen aus.“ Jedenfalls stellt der Flugverein derzeit allen je geflogenen Patienten, auch von den anderen Kassen, Rechnungen aus. Wohak schätzt die Zahl der erfolgreichen Einsätze auf 200 bis 220 Flüge. „Hat die jeweilige Versicherung den in der Satzung festgelegten Pauschalbetrag bezahlt, dann verlangen wir vom Patienten nur den Differenzbetrag.
Weigert sich die Kassa, muss der Patient vorerst die Gesamtkosten übernehmen. So leid es uns tut.“ Patientenanwalt Bachinger rät, die Erlagscheine nicht einzuzahlen. Er appeliert an die aufgebrachten Bürger: „Gehen sie nicht in die Knie. Zahlen sie den Betrag nicht ein. Falls sie geklagt werden, stellen wir ihnen einen Anwalt kostenlos zur Verfügung.“ Bachinger würden bereits Beschwerden von 12 Bürgern aufliegen, in zwei Fällen hätte der Flugverein sogar ein Inkasso-Büro beauftragt. Wohak: „Es stimmt, dass wir ein Inkasso-Büro beauftragt haben. Wir haben die Patienten mit zwei, drei Briefen freundlich aufgefordert zu zahlen. Da kamen Briefe zurück, dass man nicht gedenke, das Geld zu überweisen. So geht‘s nicht.“ Wohak wirft der NÖGKK jetzt vor, die Patienten via Brief aufzufordern, denn Betrag nicht zu überweisen. „Wir haben den Fall an die Datenschutzbehörde übermittelt und beim Magistrat Anzeige erstattet.“
Quelle: NÖN Gänserndorf, 23. 08. 2006
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LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977
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Beteiligte arbeiten an Lösungskonzept
In die Diskussion um Rechnungen an Patienten des Notarzthubschraubers Robin 5 scheint Bewegung zu kommen. Patientenanwalt und Betreiberverein des Rettungshubschraubers arbeiten an einem Lösungskonzept.
Patienten sollen nichts für Einsätze zahlen
Patienten, die mit dem Notarzthubschrauber Robin 5 ins Krankenhaus gebracht worden sind, sollen nichts für die Einsätze bezahlen müssen. Das ist die vorläufige Einigung zwischen Patientenanwalt Gerald Bachinger und Karl Wohak, Obmann des Vereins Aerial Rescue, der den Hubschrauber betrieben hat. Wie das funktionieren soll, planen Bachinger und Wohak bis 1. November zu klären.
Nach eigenen Angaben haben sie eine Lösung gefunden, die das sicherstellen könnte. Sie müsse in den nächsten Wochen ausverhandelt werden - etwa mit der Rettungsleitstelle LEBIG, der Krankenkasse und den Mitgliedern von Aerial Rescue. Details werden vorher nicht bekannt gegeben.
Klar ist nur, dass offenbar jemand anders als die Patienten für die Kosten aufkommen soll. Bis zum 1. November müssen auch die in den vergangenen Wochen zugestellten Rechnungen von Aerial Rescue nicht bezahlt werden, sagt Vereinsobmann Wohak.
Inkassobüro eingeschaltet
Der Verein hatte in den vergangenen Wochen von zahlreichen Patienten Rechnungen in der Höhe von oft mehr als 2.000 Euro geschickt, von denen sie nur etwa 900 Euro von der Krankenkasse zurückbekommen würden. Vielfach wurde ein Inkassobüro eingeschaltet, was der Patientenanwalt heftig kritisiert hat.
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Ex-Flugrettungsbetreiber soll geklagt werden
Die Diskussionen rund um die Rechnungen des früheren Flugrettungsbetreibers Aerial Rescue reißen nicht ab. Jetzt schalten Patientenanwaltschaft und die Rettungsleitstelle LEBIG einen Rechtsanwalt ein.
"Patienten müssen nichts zahlen"
In den vergangenen Wochen hatte der Flugrettungsverein zahlreichen Patienten, die mit dem Notarzthubschrauber Robin 5 ins Spital geflogen wurden, Rechnungen über durchschnittlich 1.500 Euro geschickt.
Grundlage für die Klage, die derzeit vorbereitet wird, sei ein Vertrag zwischen der LEBIG und dem früheren Flugrettungsbetreiber Aerial Rescue. In dem sei ausdrücklich festgeschrieben, dass die Patienten von Robin 5 keine Transportkosten bezahlen müssen, sagen Patientenanwalt Gerald Bachinger und Christoph Chwojka von der LEBIG. Und dieser Vertrag sei überhaupt erst die Voraussetzung dafür gewesen, dass der Flugrettungs-Verein Aufträge von der LEBIG erhalten habe, betont Chwojka.
Da der Verein aber jetzt Rechnungen an Patienten verschickt habe, hat die LEBIG in Absprache mit der Patientenanwaltschaft einen Anwalt eingeschaltet, der den Verein auf Unterlassung klagen soll. Bis Ende der Woche soll die Klage fertig sein.
Keine Kosten für Patienten
Den Patienten würden durch den Rechtsstreit keine Kosten entstehen, betont Bachinger, der weiterhin rät, die Rechnungen des Vereins nicht zu zahlen. Außerdem versuche man auf diesem Weg, auch bereits bezahlte Rechnungen zurückzufordern.
Sowohl Bachinger als auch Chowjka sagen, das Gespräch mit Vereinsobmann Karl Wohak gesucht zu haben. Er sei aber nicht erreichbar gewesen. Der Verein Aerial Rescue, hat die Vorwürfe des Patientenanwalts bisher immer zurückgewiesen.
Quelle: http://noe.orf.at/stories/139312/
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