Anflug woher in Wien

N5528P
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Post by N5528P » 25. Jan 2006, 09:00

Mike_LNZ wrote:In Summe sind die Spotter-Funkscanner vermutlich geringer verbreitet, als Funkscanner, die auf den Polizeifunk abgerichtet sind...


Was in meinen Augen ein wesentlicher Unterscheid ist - zumal der ja schon verschlüsselt ist.

LG, Bernhard
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kretikos
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Post by kretikos » 25. Jan 2006, 10:27

Also, es war irgendwann Anfang der 90er Jahre, als ich noch (Jus - sehr gscheit...) studiert hab. Mir ist auch immer gesagt worden, es ist eh jedem wurscht. Der Gendarmerie Fischamend war´s aber beim Löschteich sichtlich nicht wurscht. Es waren halt zwei junge, sehr tüchtige Gendarmen. Dem Postenkommandanten war das eher peinlich, er hat mir aber erklärt, wenn was beschlagnahmt wird, kann er das nicht mehr "planieren", weil über den Zählblock (Bestätigung der Beschlagnahme) genau Buch geführt wird. Im Verwaltungsstrafverfahren (Post) konnte ich dann mit dem Referenten insofern "dealen", als die Vorwürfe Einfuhr und Erwerb wegfielen wegen Verjährung, aber der Besitz und die Betriebsbereitschaft blieben hängen, pro Delikt damals ATS 1.500,00 plus eben Einzug des Kastls. Er hat auch gemeint, ich hatte Glück, dass es ein reiner Flugfunkempfänger war und keiner, mit dem ich auch Polizeifunk abhören kann, dann wär´s wohl wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses (ich glaub, so hieß damals §119 StGB) zur gerichtlichen Anzeige gekommen. Wobei, genau genommen, ist wohl auch das Abhören bloß des Flugfunks durch Unberechtigte strafbar, aber es gibt ja auch noch den Abs. 2 des §119 "Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen."
Jedenfalls: strafbar ist es, und wer es tut, sollte es ziemlich vorsichtig tun, der Teufel schläft bekanntlich nicht. Und wahrscheinlich taucht er genau dann auf, wenn grad irgendein Exot in Sonderbemalung zum ersten und letzten Mal im Anflug ist...
PS: Fragt´s mi bitte net, wie schnell i damals ein neues Kastl hatte... (für Leser der Behörde: Delikt ist verjährt und das Kastl hab i scho lang nimmer)

SubStyle

Post by SubStyle » 25. Jan 2006, 10:50

ui.
naja ab wan ist denn sowas verjährt?

Lg peter

Mike_LNZ
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Post by Mike_LNZ » 25. Jan 2006, 13:57

Warsscheinlich war früher auch der Besitz von Funkscannern verboten.

@N5528P

Ich habe mich auch schon öfters gefragt, warum der Flugfunk gleichbehandelt wird wie der Polizeifunk (stimmt, bereits verschlüsselt, vor einigen Jahren hingen noch einige am Funk daheim drauf) oder Militärfunk. In Großbritannien läuft kaum ein Spotter ohne auf maximale Lautstärke aufgedrehtes Kastl herum. Steht aber bei uns leider im Gesetz und ist eher unwahrscheinlich, dass es jemals gestrichen wird.
http://www.vffl.at inkl. Flugplanwochenvorschau
http://www.speednews.at inkl. Verkehrsflugzeugregister Österreich

NEU: http://linzspotter.info Linz Airport Spotterpage

N5528P
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Post by N5528P » 25. Jan 2006, 14:12

Mike_LNZ wrote:Ich habe mich auch schon öfters gefragt, warum der Flugfunk gleichbehandelt wird wie der Polizeifunk (stimmt, bereits verschlüsselt, vor einigen Jahren hingen noch einige am Funk daheim drauf) oder Militärfunk. In Großbritannien läuft kaum ein Spotter ohne auf maximale Lautstärke aufgedrehtes Kastl herum. Steht aber bei uns leider im Gesetz und ist eher unwahrscheinlich, dass es jemals gestrichen wird.


Weil nicht nur die Amis eine Vorliebe für schwachsinnige Gesetze haben - meist kommt dann das Argument mit den Terroristen. Na die werden sich natürlich dran halten und vor Ehrfurcht erstarren, wenn man ein paar Spottern 200€ abnimmt.

Bernhard
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Post by MD80 » 25. Jan 2006, 17:49

Ich finde das Thema wird schonwieder viel zu viel in die Breite getrammpelt. Jeder weiß, dass es verboten ist, wie sehr verboten es ist, ist ja wurscht, man darf es einfach nicht. Jeder weiß aber auch, dass es sehr sehr wenig bis gar nicht kontrolliert wird. Ich würde vorschlagen, man steckt den Scanner einfach in die Jackentasche und nimmt sich einen Kopfhörer dazu, im Sommer selbige procedure nur dass man den Scanner in einer Bauchtasche verstaut.

viel spaß beim spottern.
"Airfolg macht Aerotisch"

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