Ungeachtet dessen wurden der Hinflug sowie Unterkunft, Kost und Logis am Urlaubsziel konsumiert, sodass für mich die Rückerstattung des gesamten Reisepreises im Anlassfall keineswegs nachvollziebar ist.
Urteil: Geld zurück bei Angst vor Absturz
Karlsruhe - Im Fall eines angeblichen Beinahe-Absturzes beim Rückflug von einem Türkei-Pauschalurlaub hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Ansprüche von Reisekunden gestärkt. Ein derart gravierender Vorfall könne die komplette Urlaubserholung zunichte machen, sodass der Urlauber den gesamten Reisepreis zurückfordern kann. Damit gab das Karlsruher Gericht gestern einem Antalya-Urlauber recht. Nach seinen - vom Reiseveranstalter bestrittenen - Angaben geriet das Flugzeug beim Rückflug erheblich ins Schwanken, sodass er und seine Frau Todesängste ausgestanden hätten. Ob das so war, muss nun das Landgericht Duisburg in einem neuen Prozess klären.
Das Ehepaar hatte zwei Wochen Antalya für zusammen 1100 Euro gebucht. Beim Rückflug sei der Airbus einer türkischen Fluggesellschaft derart ins Trudeln geraten, dass Plastikverkleidungen abgerissen seien. Um ein Haar hätte sich eine Tür des Flugzeugs geöffnet, das Personal habe sie nur mit Mühe wieder verriegeln können. Die Maschine habe außerplanmäßig in Istanbul notlanden müssen. Der Reiseveranstalter dagegen sprach lediglich von "technischen Problemen" und zahlte nur 280 Euro wegen der Verzögerung. dpa
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Quelle: "Die Welt" Nr. 165 vom 16.07.2008