Dazu nur ein paar Gedanken von mir.
Beim Bild vom Dieter ist das absolut kein Problem, da ja der "Auftrag" vom Ersteller des Bildes selbst kam.
Generell gilt auch für das Abzeichnen von Bildern das Urheberrecht - hier unterscheidet man allerdings unter einer "unfreien" und "freien" Bearbeitung des Bildes. Bei "unfrei" brauchst du die Zustimmung vom Urheber - nur was bedeutet "unfrei"? Zu "unfrei" zählt, wenn das Bild vom original nicht mehr oder nur schwer zu unterscheiden ist. Zur Unterscheidung zählt aber nicht, dass das eine ein Foto und das andere ein gezeichnetes Bild ist.
Liebe desi, lass dich davon aber nicht abschrecken - deine Zeichnungen sind so kreativ verändert, dass du damit kein Problem haben wirst.
Ich habe das obige geschrieben, weil dein Satz
kann mir nix passieren? egal, ich machs einfach und hoff aufs beste...
(auch wenn ein Smilie dran war) mal ins Auge gehen könnte.
Nochmal: lass dich davon nicht abschrecken, zeichne mit deiner Art die Bilder weiter, dann hast auch ziemlich sicher kein Problem.
Ich bin kein Anwalt und obiges ist meine Meinung, keine rechtliche Auskunft.