Retter klagen über Behinderung durch Schaulustige
Länge: 1:30 min
Ö1 Morgenjournal - Peter Obermüller In den Skigebieten klagen Rettungshubschrauber-Besatzungen über uneinsichtige Urlauber, die sogar schon die Landung vorrübergehend behindert haben. Minutenlanges Kreisen über Verletzten sei schon vorgekommen.
Im letzten Moment gestoppt
Der jüngste Zwischenfall dürfte nach gegenseitigen Anzeigen die Gerichte beschäftigen. Eine Skifahrerin hatte die Absperrung der Piste missachtet und war frontal auf die Crew des Rettungshubschraubers zugefahren. Pilot Thomas Horwarth konnte die Wienerin im letzten Moment am Anorak zur Seite drängen
Behindernde Fotobegeisterung
Uneinsichtige Neugierige gefährden Unfallbeteiligte, Einsatzkräfte und sich selbst. Darüber hinaus könnte wertvolle Zeit vergehen, so Salzburgs Rot-Kreuz-Landesrettungskommandant Gerhard Huber.
Immer wieder auch zu beobachten: der Notarzthelikopter als für Viele ungewöhnliches Fotomotiv. Aber auch ignorante Skifahrer bringen andere in Gefahr, weiß Hubschrauber-Notärztin Charlie Rodius.
Saftige Geldstrafe möglich
Rechtlich gesehen können Schaulustige nach dem Sicherheitspolizeigesetz wegen Behinderung vom Unfallort weggewiesen werden. Nach dem Salzburger Rettungsgesetz könnte ein Zuwiderhandeln nach der Aufforderung zum Verlassen des Unfallortes mit einer Geldstrafe bis zu 2.200 Euro geahndet werden.
Quelle: ORF-Online
Idioten gibt's ...