Gut beraten Österreich (18:30) - Nach Flugzeugtransport: Gitarre kaputt
Gut beraten Österreich vom 28.04.2006 18.30 Uhr Gut beraten Österreich 1830
Herr Friedl reiste vergangenen Herbst mit seiner Band durch Spanien und Portugal. Dabei checkte der seine Gitarre als Air Cargo ein. Friedl nahm also sein Musikinstrument bis zum Flugzeug mit und übergab sie erst dort dem Personal. Obwohl Friedl mehrmals auf den Wert des Instruments hingewiesen hat, war sie dann beim Umsteigen am Flughafen von Palma de Mallorca verschwunden. Erst bei der Ankunft in Wien kam sie beschädigt wieder zum Vorschein. Herr Friedl meldete den Transportschaden bei der zuständigen Fluglinie, der Air-Berlin. Diese lehnte jedoch die Verantwortung ab. Daraufhin wandte sich Herr Friedl an die Arbeiterkammer. Die AK wandte sich wiederum an die Air-Berlin mit dem Hinweis, dass die Fluggesellschaft dem Montrealer Abkommen unterliege und somit Schäden durch Flugtransporte von bis zu 1200 Euro zu übernehmen habe. Erst nach einer weiteren Intervention seitens der AK bot die Fluggesellschaft Herrn Friedl schließlich 800 Euro an.
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Flug mit AB - Gitarre kaputt - Probleme beim Schadensersatz
Flug mit AB - Gitarre kaputt - Probleme beim Schadensersatz
Glück ab, gut Land!
LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977
LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977
Äh wie ?
Ein Widerspruch in sich wie ich finde. Wie kann ich etwas als Luftfracht einchecken und es am Flieger dem Personal übergeben. Zur Luftfracht gehört immer ein AWB, der sicher nicht am Gate ausgestellt wird !
Oder hat sich der Herr nicht erkundigt und die Gitarre wurde Ihm am Gate aufgrund Ihrer Größe abgenommen und in einem der Compartments verstaut ?
Äh und ? "Passens bitte auf die Gitarre ist € 2.000,- wert" Ich glaube einmal gehört zu haben, daß es hierfür Unternehmungen gibt, die sich auf solche und andere Fälle spezialisiert haben. Ja genau, Versicherungen heissen die !
Dabei checkte der seine Gitarre als Air Cargo ein. Friedl nahm also sein Musikinstrument bis zum Flugzeug mit und übergab sie erst dort dem Personal.
Ein Widerspruch in sich wie ich finde. Wie kann ich etwas als Luftfracht einchecken und es am Flieger dem Personal übergeben. Zur Luftfracht gehört immer ein AWB, der sicher nicht am Gate ausgestellt wird !
Oder hat sich der Herr nicht erkundigt und die Gitarre wurde Ihm am Gate aufgrund Ihrer Größe abgenommen und in einem der Compartments verstaut ?
Obwohl Friedl mehrmals auf den Wert des Instruments hingewiesen hat, war sie dann beim Umsteigen am Flughafen von Palma de Mallorca verschwunden
Äh und ? "Passens bitte auf die Gitarre ist € 2.000,- wert" Ich glaube einmal gehört zu haben, daß es hierfür Unternehmungen gibt, die sich auf solche und andere Fälle spezialisiert haben. Ja genau, Versicherungen heissen die !