Wer bisher beruflich viel im Flugzeug saß, wurde dafür quasi entschädigt: Denn dank Bonusmeilen-Programmen konnten Vielflieger auf Geschäftsreisen private Gratisreisen "erfliegen". Ein Gericht in Deutschland entschied nun, dass die Bonusmeilen nicht dem Arbeitnehmer gehören, auf dessen Flugkonto die Meilen verbucht werden, sondern seiner Firma. Sind die Gratis-Städtetrips am Wochenende und der kostenlose Flug in die Karibik bald Vergangenheit?
Fluglinien werben damit um Stammkunden, für Passagiere - vor allem für jene, die im Job viel herumreisen - sind sie ein beliebtes "Zuckerl": die Bonusmeilen von Fluggesellschaften.
Quasi nebenbei können mit Geschäftsreisen Privatflüge gesammelt werden - das war zumindest bisher in der Geschäftswelt der weit verbreitete Usus. Ein Gerichtsurteil in Deutschland stellt das jedoch in Frage und sorgt auch in Österreich für Aufregung.
Wegweisendes Urteil
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied nämlich für Deutschland, dass die Bonusmeilen nicht dem Angestellten zustehen, sondern dessen Unternehmen.
Auch wenn die Meilen auf einem persönlichen Konto des Angestellten gutgeschrieben werden, gehören diese doch seinem Arbeitgeber, da dieser den Flug veranlasst und bezahlt.
Airlines halten sich heraus
Die Airlines selbst halten sich bewusst aus dem Konflikt heraus. Bei der heimischen Fluglinie Austrian wird darauf verwiesen, dass es sich bei ihrem Vielflieger-Programm "Miles and More" um eine persönliche Mitgliedschaft handelt. Die Fluglinie könne aber nicht entscheiden, ob jemand dienstlich oder privat fliege.
Eine Regelung sei allein Sache des Arbeitgebers. Dieser könne ja per Arbeitsvertrag die Verfügung seiner Angestellten über die dienstlich erworbenen Bonusmeilen einschränken. Oder aber den privaten Gebrauch erlauben.
Klare Lösung: Firmenprogramm
Die Star Alliance, zu der die Austrian gehört, hat mittlerweile eigene Firmenprogramme, bei denen die Bonusmeilen auf einem Firmenkonto landen und nicht auf denen der reisenden Mitarbeiter.
Kampf um 350.000 Punkte
Der deutsche Kläger hatte seit 1993 eine "Miles and More"-Karte der deutschen Lufthansa, auf der sich bis jetzt 350.000 Punkte mit einem Gegenwert von 9.700 Euro angesammelt haben.
Im Jänner 2003 ordnete der Arbeitgeber an, dass dienstlich erworbene Bonuspunkte allmonatlich der Geschäftsleitung gemeldet werden müssen und nur noch für geschäftliche Zwecke genutzt werden dürfen.
Dagegen zog der Verkaufsleiter vor Gericht. Nach seiner Auffassung standen ihm die Bonuspunkte persönlich als Vielflieger zu. Das Bundesarbeitsgericht sah das anders und entschied wie die Vorinstanz gegen den Kläger.
Extrem beliebt
Vielflieger-Mitgliedschaften sind extrem beliebt: Das Bonusmeilen-Programm der Star Alliance, "Miles and More", etwa hat allein in Österreich bis zu 500.000 Teilnehmer.
Quelle: http://www.orf.at / 13. 04. 06 / 07:33 Uhr