Kirchengemeinde klagt gegen Airbus-Startbahn

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LOWA
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Kirchengemeinde klagt gegen Airbus-Startbahn

Post by LOWA » 30. Jan 2006, 07:52

Kirchengemeinde klagt wieder gegen Airbus-Startbahn

Die Kirchengemeinde Neuenfelde hält an ihrem Widerstand gegen die Airbus-Startbahnverlängerung fest. Der Kirchenvorstand habe seine bestehende Klage erweitert, sagte die Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts, Angelika Huusmann, am Donnerstag. Dies sei formal notwendig, weil die Pläne für die Startbahnverlängerung geändert wurden. Weil die Kirche ein kleines Grundstück nicht verkaufen wollte, wurde die Flugsicherungszone extra um das Gelände herumgeplant. Nun klagt die Gemeinde zudem, weil ein Fledermausquartier am Rande der Startbahn bedroht sein soll, startende und landende Flugzeuge des A380 den Kirchturm gefährden und weil Triebswerkabgase das Grundstück beeinträchtigen könnten. Wie berichtet, ist die Verlängerung der Airbus-Landebahn um 589 Meter notwendig, damit auch die Frachtversion des Großraumflugzeugs A380 in Hamburg landen kann.

mk/eshHamburgs Politiker reagierten mit Unverständnis: Wirtschaftssenator Gunnar Uldall sagte: ""Wir sind sehr enttäuscht, weil wir der Kirche mit einem Zuschuß zur Sanierung der Kirchendecke entgegengekommen sind." Es seien keine Interessen der Kirchengemeinde berührt, die eine neue Klage gerechtfertigt hätten. Er könne nicht erkennen, daß diese Haltung einer verantwortlichen Position gegenüber den Arbeitslosen in Hamburg entspricht, so Uldall. Die Klage sei völlig unverständlich, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Neumann. "Die Kirche sollte ihren Frieden mit Airbus machen." Ähnlich äußerte sich der Fraktionsvorsitzende der CDU, Bernd Reinert: "Zum Ausgleich für die Verlängerung der Startbahn sind Neuenfelde und dem Obstbau in der Dritten Meile des Alten Landes weitreichende Bestands- und Entwicklungsgarantien gegeben worden." Ein Sprecher der Nordelbischen Kirchenleitung erklärte unterdessen, die Kirchengemeinde Neuenfelde sei lediglich ein Mitglied unter etwa 200 anderen in der Klägergemeinschaft, die ihren bereits erhobenen Einwand der neuen Situation anpaßten. "Eine Pflichtverletzung, die eine Auflösung des Kirchenvorstandes rechtfertigen würde, liegt nicht vor", so die Kieler Kirchenleitung.


Quelle: DIE WELT vom 27.1.2006
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