Wenn die Angst zur Panik wird - Aufstand der Flugzeug-Passagiere
von Rochus Görgen
Frankfurt/Main (dpa) - Erst ist es nur ein mulmiges Gefühl. Oder ein leichtes Grummeln im Magen. Schweiß auf der Stirn und zitternde Hände - Flugangst. Ganz schnell kann sie in Panik umschlagen: Dann gehen Bilder von schlingernden oder brennenden Flugzeugen durch den Kopf - man will nur noch raus. Nach einem schweren Flugzeugunglück im vergangenen August in Madrid kam es nach misslungenen Startversuchen bei anderen Flügen zu Aufständen von Passagieren. Das Deutsche Flugangstzentrum meint dazu: Die Menschen wollen sich immer weniger blind auf Technik und Piloten verlassen, sondern selbst verstehen, was beim Fliegen passiert.
Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel, 2. März 2008: Ein Airbus A320 der Deutschen Lufthansa wird von einer Windböe erfasst, schlingert über der Landebahn, berührt mit der linken Tragfläche kurz den Boden und wirbelt eine Wasserfontäne auf. Nur die geistesgegenwärtige Reaktion der Piloten verhindert eine Katastrophe - sie geben Vollgas und nach einer "Ehrenrunde" kann die Maschine mit 137 Menschen an Bord sicher landen. Eine Videoaufzeichnung des ersten Landeversuchs verursacht bei vielen Menschen schon beim Zuschauen weiche Knie.
Tragisch endete es dagegen für die Insassen einer Spanair-Maschine am 20. August in Madrid: Kurz nach dem Start stürzt die MD-82 ab und geht in Flammen auf. 154 Menschen sterben, 18 Insassen überleben das Inferno schwer verletzt. Das Besondere an diesem Fall: Die Maschine hatte einen ersten Startversuch wegen eines fehlerhaften Temperaturfühlers abgebrochen, war zum Terminal zurückgekehrt und wurde dort laut einer Untersuchungskommission möglicherweise falsch repariert.
Eine SMS-Kurznachricht fachte in Deutschland eine neue Diskussion über die Rechte der Passagiere an. "Man lässt mich hier nicht mehr 'raus. Es ist alles zu", diese Meldung schickte ein Passagier der Spanair-Maschine nach Berichten spanischer Medien an seine Familie. Er hatte offensichtlich Angst bekommen, als er nach dem abgebrochenen ersten Startversuch technische Probleme vermutete. Doch die Besatzung ließ ein Verlassen des Flugzeugs nicht zu.
"Die Passagiere sind seit dem Unglück in Madrid etwas sensibler geworden, was das Fliegen angeht", sagt der Leiter des Flugangst- Zentrums in Düsseldorf, Marc-Roman Trautmann. "Sie verlangen mehr Einblick." Auch das Luftfahrtbundesamt zählt nach großen Unglücken mehr Anrufe. "Immer wenn ein Unglück passiert ist, gibt es mehr Nachfragen am Bürgertelefon", sagt Sprecherin Cornelia Cramer in Braunschweig. "Die Menschen wollen dann neutrale Auskünfte zu allen Bereichen des Luftverkehrs." Trautmann fordert, dass die Besatzung sachlich und kompetent informiert und so ein Vertrauensverhältnis zu den Gästen schafft.
In Nürnberg hat dies nicht funktioniert. Dort probten im September Passagiere den Aufstand: Nach zwei misslungenen Startversuchen einer nagelneuen Boeing 737-800 der Air Berlin weigerten sie sich, ein drittes Mal in das Flugzeug zu steigen. Per Unterschriftensammlung verlangten sie eine andere Maschine. Trautmann spricht von einem Super-GAU in der Kommunikation: "Da stimmte etwas nicht zwischen Besatzung und Passagieren." Die Fluggesellschaft lenkte schließlich ein und brachte die 170 Fluggäste mit einer Ersatzmaschine ans Ziel. Bei TUIfly wurde ein Fall bekannt, bei dem 14 Passagiere ihr Flugzeug verließen, nachdem der Kapitän von technischen Problemen am Triebwerk berichtet hatte.
Die Rechtslage ist eindeutig: Wenn der Passagier die Maschine einmal betreten hat, kann er nicht mehr jederzeit aussteigen. "Man darf das Flugzeug nur wieder verlassen, wenn es die Umstände erlauben", sagt Trautmann. Und das müsse letztendlich der Kapitän beurteilen. "Er hat die Entscheidungsgewalt." Schließlich könne ein Flugzeug auch auf den Rollwegen nicht eben mal wie ein Auto am Straßenrand anhalten. Und ein abgebrochener Startvorgang muss auch nicht unbedingt auf große technische Hürden hinweisen - mitunter reicht schon eine ausgefallene Leselampe oder ein defektes Telefon zum Kabinenraum dafür aus.
Eine Frage an die Experten hier im Forum zur von mir markierten Stelle - wie ist denn die diesbezügliche Rechtslage in Österreich?