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Kunstflug erlaubt oder verboten ?

Posted: 17. Jul 2009, 07:26
by Schmiedinger
Guten Tag

Meine bisherigen Recherchen zu dem Thema im WWW waren bisher wenig erfolgreich. Daher wende ich mich nun an, wie ich hoffe, einen kompetenten Expertenkreis.

Um was geht es. Laut den Luftverkehrsregeln 1967 (LVR 1967) §10 Pkt. 4 ist Kunstflug u.a. "über dichtbesiedeltem Gebiet" verboten. Aber was ist eigentlich "dichtbesiedeltes Gebiet" ?

Es gibt Meinungen die besagen, dass Gebiete mit mehr als 50.000 Bewohnern und einer Siedlungsdichte von mindestens 500 Personen pro Quadratkilometern als dichtbesiedeltes Gebiet gesehen werden. (Statistik Austria ?) Dies würde allerdings bedeuten, dass Klein- und Mittelstädte nicht als dicht besiedeltes Gebiet gesehen würden. Demnach Kunstflug über diesen Städten erlaubt wäre ?

Kann mir bitte jemand ein oder mehrere Beispiele dafür nennen, welche Gegenden, welche Landstriche typisch als "dichtbesiedeltes Gebiet" verstanden werden ? (Das Großstädte als dichtbesiedeltes Gebiet gesehen werden, ist mir soweit klar)

Gibt es Karten auf denen man "dichtbesiedelte Gebiete" identifizieren kann ?

Vielen Dank für kompetente Zuschriften.

Euer Schmiedinger

Re: Kunstflug erlaubt oder verboten ?

Posted: 24. Jul 2009, 18:31
by BO208C
dicht besiedeltes Gebiet ist jedes Gebiet wo die Häuser in eine Dorfartigen Verbund zusammen stehen. Sprich die einzelnen Höfe des Wald und Weinviertels sind nicht dicht besiedelt - jedoch ein Straßendorf mit nur 5 Häuser ist bereits dicht besiedelt. Ortschaften sind in der ICAO Karte gekennzeichnet - und gelten damit als dichtbesiedelt.

Aber: gem.:ÖNfL ist Kunstflug in Österreich generell verboten! Ausser Du hast eine Lizenz stehst mit Wien Info in Kontakt und holst Dir eine Freigabe mit Angabe deines Übungsraums - dann bekommst eine Freigabe. Für Flugvorführungen etc. ausserhalb von Flugplatzgeländen braucht man eine Genehmigung vom BMVIT, am Flugplatzgelände reicht das o.k des Betreibers.

Re: Kunstflug erlaubt oder verboten ?

Posted: 29. Jul 2009, 09:15
by Schmiedinger
Guten Tag BO208C und recht herzlichen Dank für die Antwort.

Ich befürchtete schon, dass sich niemand finden könnte, der bereit wäre, sich damit seriös auseinanderzusetzen. Glück gehabt :D

Könntest du mir vielleicht bitte eine Quelle nennen, wo nachzulesen ist, dass ein dorfartiger Verbund, bzw. ein Strassendorf schon als dichtbesiedeltes Gebiet zu sehen ist ?

Es stellt sich mir in diesem Zusammehang auch noch die Frage, wie weit man sich als Kunstflieger so dichtbesiedeltem Gebiet eigentlich überhaupt nähern darf, um eine eventulle Gefährdung des dichtbesiedelten Gebietes ausschliessen zu können, oder ist dies nicht geregelt ?

Könntest du mir bitte auch die Stelle / Stellen im ÖNfL nennen, wo das nachzulesen ist, dass der Kunstflug in Österreich generell verboten ist ?

Vielen Dank nochmal :dks: und liebe Grüße vom Schmiedinger