Die EM und Beflagung der Fahrzeuge!

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Klimes Manfred
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Die EM und Beflagung der Fahrzeuge!

Post by Klimes Manfred » 12. May 2008, 17:37

Euro 08 12.05.2008

Keine Strafen für Fanwimpel auf Pkws
Nachsehen für Fußballfans: Während der Fußball-Europameisterschaft dürfen auch Pkws mit Flaggen geschmückt werden. Laut Verkehrsministerium soll auf Strafen verzichtet werden.


Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) beendete mit einerm Erlass am Montag die Diskussion rund um das Beflaggen von Autos anlässlich der EM, die zuletzt für reichlich Verunsicherung sorgte.

Paragraf 54
"Für den Paragraf 54 des Kraftfahrgesetzes, der das Befestigen von Fahnen und Wimpeln an Fahrzeugen reglementiert, wird es für die Zeit vor und während der Fußballeuropameisterschaft 2008 einen Erlass geben, der festlegt, dass das Mitführen von Fanwimpeln und Flaggen nicht gestraft wird", hieß es in einer Aussendung des Ressorts.


Demnach dürfen patriotische Fußballfans "natürlich ihr Auto mit dem österreichischen Wappen schmücken dürfen", betonte Faymann.

Der Paragraf diene lediglich dazu, groben Missbrauch zu verhindern: Während der EM sollen österreichische Fußballfans ihre Begeisterung in dieser Form aber ausleben dürfen.

Das Ministerium prüfe zudem, ob diese Bestimmung im KfG weiterhin bleiben oder generell aufgehoben werden soll.


"Keinesfalls auf einem Privatauto"
Hintergrund der Debatte: Der Gesetzgeber unterscheidet im Kraftfahrgesetz zwischen offiziellen Flaggen mit Staatswappen und anderen Fahnen mit Aufschriften z. B. von Fußballclubs.

Wie ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer erläuterte, sind eigentlich Fahnen am Fahrzeug nur dann zulässig, sofern sie keine Staatswappen zeigen und die Verkehrssicherheit nicht gefährden.

Laut Kraftfahrgesetz Paragraf 54 dürfen Flaggen und Wimpel der Republik Österreich nur auf Fahrzeugen hoher Staatsbeamter angebracht werden und keinesfalls auf einem Privatauto.

Fahnen ohne Staatswappen
Der ÖAMTC-Jurist hatte im Gespräch mit der APA am Samstag für Fußballfans zusammengefasst, worauf man beim Beflaggen seines Fahrzeugs achten müsse: Grundsätzlich nur Fahnen ohne Staatswappen verwenden, der Gebrauch dieser ist auf offizielle Anlässe beschränkt.

Flaggen dürfen das Sichtfeld des Fahrzeuglenkers nicht einschränken und weder die Sicherheit der Insassen, noch anderer Verkehrsteilnehmer beinträchtigen.


"Fest für Österreich"
"Es wäre völlig absurd, dass österreichische Fans, die eine Fahne im Fahrzeug angebracht haben, von der Polizei bestraft werden," schaltete sich am Montag auch Innenminister Günther Platter (ÖVP) in die Diskussion ein.

"Die Euro soll ein Fest für Österreich sein." Darum begrüße er den Erlass, so Platter.

Unabhängig davon könne es Polizisten "zweifellos zugemutet werden", zu unterscheiden und zu erkennen, ob es sich um ein offizielles oder um ein Fahrzeug eines Fußballfans handelt.

Im Euro-Erlass des Innenministeriums sei klar geregelt, dass ein Einschreiten der Polizei hinsichtlich des Führens von Fanartikeln ausschließlich bei "Gefahr im Verzug" passieren soll.


Versicherungen raten ab
Die Versicherungswirtschaft riet im Zuge der Debatte davon ab, mit einer Fahne auf dem Auto herumzufahren.

Sollte diese abbrechen und jemanden verletzen oder etwas beschädigen, könne das ein Fall von Leistungsfreiheit bedeuten, womit der Autofahrer den verursachten Schaden selbst bezahlen müsste.

Quelle: http://www.orf.at
Mfg: Manfred!

Über den Wolken ist die Freiheit Grenzenlos!

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