Datenschutz bei Katastrophen

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LOWA
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Datenschutz bei Katastrophen

Post by LOWA » 31. Jan 2005, 12:41

Hallo zusammen!

Die Flutkatastrophe vom Dezember des vergangenen Jahres brachte auch viele - objektiv gesehen - kleinere Probleme mit sich, und doch brachen Angehörige bzw. Hinterbliebene deswegen oftmals in Hysterie aus.

Aufgrund des österreichischen Datenschutzgesetzes war es Fluglinien und Reiseveranstaltern nicht erlaubt, Informationen über Personen auf Passagier- und Buchungslisten an Anrufer weiterzugeben.

Das soll sich nun ändern, wie der ORF berichtet:

Datenschutz im Katastrophenfall

Verpflichtende Weitergabe von Daten durch Reiseveranstalter bei Katastrophen.

Kosten dafür sollen nicht auf Angehörige übertragen werden
Als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe hat der Datenschutzrat in seiner letzten Sitzung grünes Licht für eine oivellierung des Datenschutzgesetzes gegeben.

Damit soll die Weitergabe und Verwendung von personenbezogenen Daten in derart außergewöhnlichen Situationen geregelt werden.

Laut dem stellvertretenden Vorsitzenden Johann Maier [SPÖ] müssen Reiseveranstalter ihre derzeit gültigen Allgemeinen Reisebedingungen ändern, die besagen, dass "Auskünfte über die Namen der Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden" auch in "dringenden Fällen" nicht an Dritte erteilt werden.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Daten nur dann nicht übermittelt werden dürfen, "wenn ein ausdrückliches Übermittlungsverbot" eines Reisenden vorliegt.

Bis jetzt wurde u.a. in den Geschäftsbedingungen festgehalten, dass Daten über den Aufenthaltsort nur dann weitergegeben werden, "wenn der Reisende eine Auskunftserteilung ausdrücklich erwünscht hat", wobei "die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten" zu Lasten des Kunden gehen. AGB des Österreichischen Verkehrsbüros

Änderungen schon Sommer 2005

Die Reiseveranstalter, so Maier weiter, seien daher aufgerufen, ihre Allgemeinen Reisebedingungen zu ändern und diesbezügliche Informationen auch den bereits gedruckten Katalogen [Sommer 2005] beizulegen.

Die vorliegenden Bedingungen würden jedenfalls der geplanten Änderung des Datenschutzgesetzes widersprechen.

Klar müsse dabei auch sein, dass in einem Katastrophenfall die durch die Übermittlung von Daten entstehenden Kosten nicht an die von der Katastrophe betroffenen Angehörigen abgewälzt werden, so Maier weiter.


Quelle: http://futurezone.orf.at / 31. Januar 2005, 12:44 Uhr
Glück ab, gut Land!

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