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N5528P
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Post by N5528P » 13. Apr 2006, 19:34

APA & ÖAMTC wrote:12.Apr 2006

ÖAMTC: Wenn der Koffer aus dem Osterurlaub nicht zurückkommt
Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck ist mit 1.200 Euro begrenzt


Wien (OTS) - Gespanntes Warten in der Ankunftshalle - alle Reisenden haben bereits ihre Koffer, nur man selbst wartet vergeblich. Nicht nur die Reisesaison erlebt mit den Osterferien ihren ersten Höhepunkt - auch die Zahl der vermissten Koffer steigt. Jährlich gehen rund 30 Millionen Gepäcksstücke verloren. "Wenn das Gepäck verspätet ankommt, beschädigt wird oder verloren geht, bieten die Fluglinien zumindest teilweisen Ersatz zur Überbrückung an. Der Passagier darf sich in der Zwischenzeit mit notwendigen Dingen - wie Toiletteartikel oder Kleidung - für den Aufenthalt versorgen", sagt ÖAMTC-Juristin Gabriele Pfeiffer. Beim Einkauf darf man aber nicht über die Stränge schlagen. Das heißt: "Wer nur mit ein paar Strandkleidern reist, kann sich bei Kofferverspätung kein teures Designerkleid um 1.000 Euro kaufen", erklärt die Club-Juristin. Ihr
Tipp: "Wertvolle und dringend benötigte Gegenstände besser im Handgepäck mitnehmen".

Internationale Abkommen regeln Folgendes:
* Verspätetes Gepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet grundsätzlich für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck.
Kann es aber beweisen, dass es alles Zumutbare getan hat, um den Schaden zu vermeiden oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war, geht der Passagier möglicherweise leer aus. "Zum Beispiel dann, wenn bei der soeben erst gewarteten Gepäcksortieranlage trotz Kontrolle ein unerwarteter Fehler auftrat", erklärt Pfeiffer. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist mit derzeit rund 1.200 Euro begrenzt. "Das bedeutet aber nicht, dass der Besitzer des verspäteten Gepäcks einfach 1.200 Euro ausgeben kann", weiß die ÖAMTC-Juristin.

* Zerstörung, Beschädigung, Verlust: Manchmal taucht das Gepäck gar nicht mehr auf oder es kommt stark beschädigt vom Gepäcksband. Das
Luftfahrtunternehmen haftet auch dann bis zu einer Höhe von ebenfalls
rund 1.200 Euro. Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Wer teurere Gegenstände mitführt, sollte diese deklarieren und den verlangten Zuschlag zahlen - dann entfallen die Haftungshöchstgrenzen.

Nur wer rechtzeitig Anzeige erstattet, kommt zu seinem Geld
Ist das Gepäck verloren, beschädigt oder verspätet, so müssen Reisende dies so schnell wie möglich schriftlich der Fluggesellschaft melden. Bei Verlust oder Verspätung bis zu 21 Tage nach Ankunft, bei Beschädigung bis zu sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks. Wer die Fristen versäumt, hat danach keine Ansprüche mehr.

Abschließender Tipp der ÖAMTC-Juristin: Da der Haftungs-Höchstbetrag nicht sehr hoch ist, empfiehlt sich beim Mitführen teurer Kleidungsstücke oder sonstiger Luxusartikel eine Reisegepäck-Versicherung, die auch bei allen ÖAMTC-Dienststellen abgeschlossen werden kann.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Margret Handler
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at
Aussendung zu finden unter: http://www.oeamtc.at/index.php?type=article&id=1119351&menu_active=0193
For radar identification, throw your jumpseat rider out the window.

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