AK-Erfolg - Paxe bekamen Geld zur

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LOWA
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AK-Erfolg - Paxe bekamen Geld zur

Post by LOWA » 23. Dec 2005, 16:58

AK Erfolg: Konsumentinnen bekamen Geld für teuer bezahlte Ersatz-Flugtickets zurück

Wien (OTS) - Böse Überraschung für zwei Konsumentinnen bei der Rückreise von Indien. Am Flughafen in New Delhi erfuhren sie, dass ihre Rückreise-Flugtickets von Royal Jordanian verfallen seien. Der Grund: Nicht eingehaltene Fristen in nachträglich ausgehändigten fremdsprachigen Geschäftsbedingungen. Sie mussten sich neue, teure Ersatztickets kaufen. Die Konsumentinnen suchten bei der AK Hilfe. Im Rechtsstreit gegen die Fluglinie gab das Handelsgericht Wien im November der AK Recht: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die nachträglich bekannt werden, gelten nicht. Und: Es gilt österreichisches, nicht jordanisches Recht. Das Urteil ist rechtskräftig, jede Konsumentin bekam bereits rund 1.700 Euro zurück.

Bärbel T. und Irene Z. buchten im Sommer 2003 in einem Wiener Reisebüro zwei Flugtickets bei Royal Jordanien für Wien - New Delhi - Wien. Das Reisebüro machte sie aufmerksam, dass die Tickets vor dem Rückflug noch einmal bestätigt werden müssen.

Kurz vor Ende des Urlaubs im Sommer 2003, ließen die Konsumentinnen bei einer Niederlassung der Fluglinie in New Delhi die Tickets für die Rückreise noch einmal rückbestätigen. Was sie übersehen hatten, war ein Hinweis am Umschlag der frisch ausgestellten Tickets. Die AGB in englisch und arabisch sahen vor, dass die Rückbestätigung mindestens 72 Stunden vor Abflug erfolgen hätte müssen, die Reisenden taten das 26 Stunden vor Abflug. Am Abreisetag erlebten sie ihr blaues Wunder: Die Tickets waren verfallen. Da die Flüge in der Hauptreisezeit lagen, mussten sie neue, viel teurere Rückflugtickets kaufen, damit sie rechtzeitig - mit einem anderen Flug - heimkamen.

"Nach dem Urlaub wandten sich die zwei Konsumentinnen im April 2004 an die AK Konsumentenberatung", sagt AK Konsumentenschützer Robert Mödlhammer. Die AK war der Rechtsauffassung, dass AGB, die nachträglich bei der Übergabe der Tickets bekannt wurden, nicht gelten und brachte im Frühjahr eine Klage gegen Royal Jordanian ein. Die AK bekam vom Bezirksgericht für Handelssachen in Wien Recht. Die Fluglinie hatte berufen.

Das Handelsgericht Wien bestätigte ebenfalls im Sommer 2005 die AK: Die AGB gelten grundsätzlich nur dann, wenn sie rechtzeitig und in verständlicher Sprache dem Konsumenten ausgehändigt werden. Da erst nach Buchung und nur auf englischer und arabischer Sprache auf die Frist zur Rückbestätigung hingewiesen wurde, sei keine wirksame Vereinbarung zu Stande gekommen. Das Handelsgericht entschied weiters, dass der Fall nach dem Europäischen Vertragsrechtsübereinkommen zu beurteilen sei und daher österreichisches und nicht jordanisches Recht zur Anwendung komme, so Mödlhammer.

Tipps der AK Konsumentenschützer: + Achten Sie bereits bei der Buchung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. + Geschäftsbedingungen können auch durch einen einfachen Hinweis gültig werden. + Vorsicht beim Kauf im Internet: Passen Sie auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf, ausländisches Recht kann zutreffen.

Rückfragehinweis:
Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
tel.: (+43-1) 501 65-2677
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS0023 2005-12-22/09:17

Eingelangt am: 22.12.2005
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Post by glasi99 » 26. Dec 2005, 14:07

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