Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!
Posted: 6. Jan 2010, 21:45
Nach Randale-Aktion!
Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!
Was passiert mit jemandem, der von der Polizei mit einer fremden Geldbörse gefasst wird? In Wien darf man offenbar das in der Börse befindliche Geld behalten und ganz nebenbei auch noch ein Polizeiauto zertrümmern - kürzlich tatsächlich genauso passiert am Praterstern. Wieso es keine Festnahme gab? Die "Entrüstung" sei berechtigt gewesen, meint die Staatsanwaltschaft.
Die Geschichte klingt kompliziert, dabei ist sie aber einfach nur absurd: Ein Tunesier (22) kann die Rechnung bei einem Kebabstand nicht bezahlen. Die alarmierte Polizei durchsucht ihn und findet eine fremde Geldbörse mit 60 Euro und Bankkarten, die auf andere Namen lauten.
Geldtasche gefunden - 60 Euro selbst hineingesteckt
Logischer Verdacht: Man hat es womöglich mit einem Taschendieb zu tun. Der Beschuldigte gibt aber an: "Ich habe die Geldtasche nur gefunden. Die 60 Euro im Inneren aber gehören mir." So, und jetzt wird es bizarr: Weil die Beamten die Scheine nicht herausrücken wollen, rastet der Dieb aus, demoliert den Streifenwagen, schlitzt Sitze auf und schlägt die Scheiben ein.
Überraschender Befund der Staatsanwaltschaft: keine Festnahme, nur Anzeige. Grund: "Berechtigte Entrüstung". Der Tunesier bekommt die 60 Euro zurück - und darf gehen.
Quelle: http://www.krone.at/krone/S32/object_id ... index.html
Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!
Was passiert mit jemandem, der von der Polizei mit einer fremden Geldbörse gefasst wird? In Wien darf man offenbar das in der Börse befindliche Geld behalten und ganz nebenbei auch noch ein Polizeiauto zertrümmern - kürzlich tatsächlich genauso passiert am Praterstern. Wieso es keine Festnahme gab? Die "Entrüstung" sei berechtigt gewesen, meint die Staatsanwaltschaft.
Die Geschichte klingt kompliziert, dabei ist sie aber einfach nur absurd: Ein Tunesier (22) kann die Rechnung bei einem Kebabstand nicht bezahlen. Die alarmierte Polizei durchsucht ihn und findet eine fremde Geldbörse mit 60 Euro und Bankkarten, die auf andere Namen lauten.
Geldtasche gefunden - 60 Euro selbst hineingesteckt
Logischer Verdacht: Man hat es womöglich mit einem Taschendieb zu tun. Der Beschuldigte gibt aber an: "Ich habe die Geldtasche nur gefunden. Die 60 Euro im Inneren aber gehören mir." So, und jetzt wird es bizarr: Weil die Beamten die Scheine nicht herausrücken wollen, rastet der Dieb aus, demoliert den Streifenwagen, schlitzt Sitze auf und schlägt die Scheiben ein.
Überraschender Befund der Staatsanwaltschaft: keine Festnahme, nur Anzeige. Grund: "Berechtigte Entrüstung". Der Tunesier bekommt die 60 Euro zurück - und darf gehen.
Quelle: http://www.krone.at/krone/S32/object_id ... index.html