Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!

Für alle nichtfliegerischen Plaudereien...
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Klimes Manfred
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Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!

Post by Klimes Manfred » 6. Jan 2010, 21:45

Nach Randale-Aktion!

Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!

Was passiert mit jemandem, der von der Polizei mit einer fremden Geldbörse gefasst wird? In Wien darf man offenbar das in der Börse befindliche Geld behalten und ganz nebenbei auch noch ein Polizeiauto zertrümmern - kürzlich tatsächlich genauso passiert am Praterstern. Wieso es keine Festnahme gab? Die "Entrüstung" sei berechtigt gewesen, meint die Staatsanwaltschaft.
Die Geschichte klingt kompliziert, dabei ist sie aber einfach nur absurd: Ein Tunesier (22) kann die Rechnung bei einem Kebabstand nicht bezahlen. Die alarmierte Polizei durchsucht ihn und findet eine fremde Geldbörse mit 60 Euro und Bankkarten, die auf andere Namen lauten.

Geldtasche gefunden - 60 Euro selbst hineingesteckt
Logischer Verdacht: Man hat es womöglich mit einem Taschendieb zu tun. Der Beschuldigte gibt aber an: "Ich habe die Geldtasche nur gefunden. Die 60 Euro im Inneren aber gehören mir." So, und jetzt wird es bizarr: Weil die Beamten die Scheine nicht herausrücken wollen, rastet der Dieb aus, demoliert den Streifenwagen, schlitzt Sitze auf und schlägt die Scheiben ein.

Überraschender Befund der Staatsanwaltschaft: keine Festnahme, nur Anzeige. Grund: "Berechtigte Entrüstung". Der Tunesier bekommt die 60 Euro zurück - und darf gehen.

Quelle: http://www.krone.at/krone/S32/object_id ... index.html
Mfg: Manfred!

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Klimes Manfred
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Re: Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!

Post by Klimes Manfred » 6. Jan 2010, 21:57

Lest euch die Reaktionen unter dem Atikel durch!
Besonders dieses Posting:

makascha meinte am 6.1.2010 21:47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fast 30 Jahre ist es her, da war ich auch noch polizist. Damals herrschte die Devise, ein paar Tage Häfn läutert so manchen und auch die Staatsanwaltschaft sah es meist so. Heutzutage ist es genau umgekehrt. Heutzutage muss man schon fast einen umbringen, um ins Häfn zu kommen und selbst da gibt es noch Ausnahmen. Naja, aus der Sicht der Gutmenschen sind noch immer zuviele Leute im Häfn. Sie können einfach nicht glauben, dass es Andersdenkende gibt.
Mfg: Manfred!

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Re: Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!

Post by TWA/VIE » 7. Jan 2010, 07:42

was bitte sind "Gutmenschen"?
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Re: Mutmaßlicher Tachendieb darf Beute behalten!

Post by LOWA » 10. Jan 2010, 08:48

Unser gesamtes Rechtssystem ist einfach nur noch krank und pervers - Kinderschänder, die kürzer Haftstrafen als Räuber bekommen, Straftaten unter Alkoholeinfluss werden mitunter als strafmildernd angesehen, etc ...
Glück ab, gut Land!

LOWA - Wien's einstiger Flughafen, 1912 - 1977

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