LG, Bernhard
Originalbeitrag zu finden unter: http://ooe.orf.at/stories/112163/ORF wrote:HUBSCHRAUBERFLÜGE
28.05.2006
Ermittlungen gegen Militärkommandant
Eine Kommission des Verteidigungsministeriums ermittelt gegen Militärkommandant Kurt Raffetseder. Er soll Generaldirektoren mit Heereshelikoptern zu Jagdgesellschaften und Festveranstaltungen geflogen haben. Das berichtet die "Kronen Zeitung" in ihrer Sonntag-Ausgabe. Das Ministerium bestätigte die Untersuchungen gegenüber der APA. Raffetseder weißt die Vorwürfe von sich.
"Ich kann keine Anforderungen genehmigen"
"Das Militärkommando, also auch ich als Militärkommandant, kann keine Anforderungen von Lufttransportmitteln genehmigen. Zuständig für die Genehmigung oder Ablehnung ist das Ministerium für Landesverteidigung in Wien", sagte Raffetseder am Sonntagnachmittag im Gespräch mit der APA. Es stimme einfach nicht, für Firmenvertreter Jagdausflüge per Hubschrauber organisiert zu haben. Diese Behauptung sei falsch, so der Militärkommandant.
Die Aussage des Nationalratsabgeordneten Anton Gaal (SPÖ) in der Zeitung, er, Raffetseder, sei bei der Befragung in "Argumentationsnotstand" geraten, stimmte ebenfalls nicht, sagte Raffetseder. Gaal sei bei der Befragung gar nicht dabei gewesen.
"Nicht einmal Übungsflüge kann ich anmelden"
Zur Behauptung, dass die gemeinsamen Jagdausflüge als Übungsflüge registriert worden sein, sagte der Militärkommandant: "Nicht einmal Übungsflüge kann ich anmelden. Wir haben nicht die Befugnis, darüber zu entscheiden."
Letzter Flug angeblich vor zwei Jahren
Das letzte Mal, als er in einem Hubschrauber mitflog, war vor zirka zwei Jahren, so der Generalmajor. Damals habe er einen Rundflug mit dem indischen Generalstabschef anlässlich seines Besuchs inÖsterreich gemacht, sagte Raffetseder und meinte: "Mit dem Hubschrauber fliegen ist nicht aufregend."
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums bestätigte am Sonntag gegenüber der APA, dass Untersuchungen der Kommission gegen Raffetseder laufen. Man werde alles genauestens untersuchen, es gelte aber die Unschuldsvermutung, so das Ministerium.